09-05-2020, 09:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-05-2020, 09:44 von Crusaider1.)
Habe gerade mal die Thüringer Corona -Regeln gelesen. Es scheint bei euch in Thüringen sogar nur eine einzige weitere Person erlaubt Da steht:
§ 2 Aufenthalt im öffentlichen Raum
(1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushalts und zusätzlich höchstens mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet.
Aber darunter sind gleich Ausnahmen geregelt:
(2) Absatz 1 gilt nicht
§ 1 gilt mit der Maßgabe, dass der Mindestabstand in diesen Fällen eingehalten werden soll, sofern dies im Rahmen der ordnungsgemäßen Nutzung oder Betätigung möglich und zumutbar ist.
Kann man dass nun so verstehen dass man doch als Gruppe raus darf wenn man Abstand einhält ?
Hier die amtliche Seite:
https://corona.thueringen.de/behoerden/a...ordnungen/
§ 2 Aufenthalt im öffentlichen Raum
(1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushalts und zusätzlich höchstens mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet.
Aber darunter sind gleich Ausnahmen geregelt:
(2) Absatz 1 gilt nicht
§ 1 gilt mit der Maßgabe, dass der Mindestabstand in diesen Fällen eingehalten werden soll, sofern dies im Rahmen der ordnungsgemäßen Nutzung oder Betätigung möglich und zumutbar ist.
Kann man dass nun so verstehen dass man doch als Gruppe raus darf wenn man Abstand einhält ?
Hier die amtliche Seite:
https://corona.thueringen.de/behoerden/a...ordnungen/
Fett , fetter, Fantic Fat :-)
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Aktuell: Fantic Fat Integra
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