Neuerungen 2017
#1
Mit Jahresbeginn haben sich einige Regeln in der StVO geändert. Hier sind die wichtigsten Änderungen für Drahteselnutzer:

[Bild: 1f6a6.png]? Die richtige Ampel für Radfahrer:

An Straßenkreuzungen ohne eigene Radfahrampel müssen sich Fahrradfahrer nun an der Ampel für den Fahrverkehr orientieren. Bis zum 31.12.2016 galten die Fußgängerampeln.

[Bild: 1f468_200d_1f469_200d_1f466.png]? Radelnde Eltern auf dem Gehweg:

Bis zum Alter von zehn Jahren dürfen Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, bis acht müssen sie das sogar.
Jetzt darf ein Elternteil oder eine Aufsichtsperson (sofern diese min. 16 Jahre alt ist) das Kind auf dem Gehweg begleiten. Bisher mussten sie die Straße benutzen, was die Aufsicht erschwerte.

[Bild: 1f6b2.png]? E-Bikes auf Radwegen:

Elektrofahrräder dürfen nun auch innerhalb von Ortschaften Radwege befahren, wenn diese mit dem neuen Zusatzschild "E-Bikes frei" gekennzeichnet sind.
Außerorts darf man generell mit E-Bikes auf Radwege.

Wir wünschen Euch ein unfallfreies Jahr 2017.

(Quelle)
#2
Also das mit den E Bikes auf Radwegen ist eine kleine Gemeinheit.
So wie ich es auf SPON gelesen habe, gilt diese Vorschrift für S Pedelecs, da die normalen 25KM/H Pedelecs, weiterhin Fahrrädern gleichgestellt sind.
Also gilt dieses Schild als Freigabe für S Pedelecs auf Radwegen.
Ich glaube das wird einiges an Konfusion hervorrufen.
http://m.spiegel.de/auto/aktuell/a-1127245.html

Nehme alles zurück, es ist noch komplizierter ?

Hier der Text aus SPON

"E-Bikes auf Radwegen

Ab 2017 wird es ein neues Schild auf einigen von Deutschlands Radwegen geben: "E-Bikes erlaubt" steht darauf.

Gemeint sind damit nicht sogenannte Pedelecs, also Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h - diese sind sowieso normalen Fahrrädern gleichgestellt und damit auf jedem Radweg erlaubt. Gemeint sind aber auch nicht sogenannte S-Pedelecs, also Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h - die bleiben nach wie vor auf allen Radwegen verboten und dürfen nur auf die Fahrbahn.
Sondern gemeint sind Vehikel wie zum Beispiel Elektro-Scooter oder Elektro-Mofas mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h, wie ein Sprecher des Zweirad-Industrie-Verbandes (ZIV) erklärt. "Diese Art von Fahrzeugen sind in Deutschland aber äußerst selten." Letztlich sei das Schild "E-Bikes" das Pendant zum Schild "Mofa frei".

Für die Praxis auf den Radwegen befürchtet der Verkehrsclub Deutschland (VCD) deswegen ein Durcheinander. "Leider ist die Definition hier nicht eindeutig genug." Es sei zu befürchten, dass künftig S-Pedelecs auch auf den für E-Bikes freigegebenen Radwegen unterwegs sind, sagt Anja Smetanin vom VCD. Eindeutiger wäre es, wenn das Schild S-Pedelecs ausschließen würde."

Also alles in allem ein Schild das niemand braucht.
EIGENBAU Merida XC Mission SPEED 26" Antriebstechnik vom NCM Moscow 2016, 36V, L6BT, 
#3
Bin auch dafür, dass ein anderes Schild hergehört.

Mit dem Text: 


E-Bikes verboten


   


Erlaubt

Dafuer
Wink

Wie hat es hier mal jemand sehr treffend formuliert:

Ich bin nur dafür verantwortlich was ich schreibe, nicht dafür was ihr versteht.


Fatbikes:
Trek Farley, 
"Santa Cruz",
Canyon Dude / 
Bafang BBSHD.

FitiFito FT26.
e-Totem.
Vecokraft 
Ares M9.

NCM Prague (48V Umbau).
NCM Moscow 36V 
(48V Akku).








#4
Moin.
Das geht ja gut los.
Aber in der Praxis wird sich wohl kaum was ändern.
Auch wenn es erstmal verwirrend klingt.
Gruß
29er NCM Moscow+ strassentauglich mit Zubehör.
Ein Fahrrad ist erst dann schnell genug,wenn man morgens davorsteht und Angst hat das Schloss zu öffnen.
#5
S Pedelecs dürfen aber außerhalb geschlossener Ortschaften auf Radwegen fahren!?
#6
Nein Wink
Beste Grüße
Chris

Pack den Akku in´s Bike und genieße die Natur!
#7
Das mit der Straßenampel dachte ich war schon länger so...zumal die Ampel für Fußgänger gerade im Straßenverkehr mit Autos kaum einen Sinn macht....die meisten Radler achten in den Großstädten eh nicht auf die Farben


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