Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
S-Pedelec mit "NCM-Effekt"?
#31
Da das Thema ja S-Pedelec ist ...
Bei uns, umgeben von vielen Landstraßen, tummeln sich S-Pedelecs, 50er Roller, Mofas, manchmal auch auf den Radwegen. Mit der Begründung, dort sicherer fahren zu können. Verstehe ich.
Es handele sich nur um eine Ordnungswidrigkeit, max. Bußgeld im niedrigen zweistelligen Bereich. Falls man erwischt wird.
Alles schön und gut, solange es nicht zu einem Unfall mit Personenschaden kommt.
Was natürlich jeder Tuner, jeder S-Pedelec Fahrer für sich kategorisch ausschliesst. Dann schaut die Sache nämlich anders aus. Auch, was die Bereitschaft der Haftpflichtversicherung betrifft, alle Kosten bedingungslos zu übernehmen.
Beste Grüße
Gerhard

Bavarian Fox (Cruiser), NCM Aspen+

























#32
Beim S gibt es zumindest ein Versicherung die zahlt...
Und der Regress ist auf 5k gedeckelt....also nichts was dich ruinieren würde...anders sieht's beim getunten aus....da ist dann alles weg was du jetzt und in Zukunft hast
 ex:NCM Moscow 36/48V, Rockshox TK30 Gold, 27,5, C6, Suntour Sattelstütze und Doppelbremsabschalter
Ex FAT black
Stromer ST1X
#33
Wenn Du nix hast ,was soll dann weg sein????
Free Life Style
#34
Hallo,
Die Option zu "haben" Sick 

mfg Martin
...nur da quer bist wer..(W.Röhrl)
#35
Markus, ganz so einfach ist es gewiss nicht. Es kommt sicher auf den Einzelfall an, wie ein Richter es auslegt. Ein S-Pedelec gehört genauso wenig auf einen Radweg wie ein Motorrad. Ein Motorradfahrer könnte auch behaupten, auf einem Radweg fährt er mit seiner 600er Milkyway nur die erlaubten 25km/h. Biggrin

Daraus folgt, der Unfall wäre nicht passiert, wenn der S-Pedelec Fahrer die Rechtslage nicht ignoriert hätte.
Bestätigen dann auch noch Augenzeugen, dass das S-Pedelec schon vorher mit hoher Geschwindigkeit an allen Pedelecs vorbeigeschossen ist...
Ein Richter entscheidet, welche Schlüsse er aus den Aussagen der Augenzeugen zieht. Vorsatz oder Fahrlässigkeit?
Entscheidet der Richter auf Vorsatz, weil durch die Geschwindigkeit ein Personenschaden anderer inkauf genommen wurde, greift die 5000€ Deckelung nicht mehr. Die Rechtsabteilung jeder Versicherung wird sich gerne dieser Argumentation anschliessen, notfalls durch alle Instanzen.

Im Erfolgsfall bedeutet es für den Unfallverursacher wahrscheinlich ebenfalls den finanziellen Ruin.
Beste Grüße
Gerhard

Bavarian Fox (Cruiser), NCM Aspen+

























[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu gerhard23 für diesen Beitrag:
  • Christtcwhm


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste