Tuning - die Rennleitung schaut jetzt hin
#1
Hallo Gemeinde

ich weiss nicht ob ihr das so mitbekommen habt

Alle Fahrer der VanMoof und Cowboy bikes sind aktuell im Focus der (insbesondere Berliner) Rennleitung

Hier wird die potentielle Umschaltbarkeit auf den US (Boost) Modus in der App abgezielt.
Ist der in der App vorhanden, ist das Rad kein Pedelec mehr sondern ein KFZ - mit den allen Konsequenzen für den Fahrer.

Ich glaube das ist erst der Anfang der Suche nach getunten Rädern, da die beiden recht auffällig aussehen und dementsprechend leicht zu finden sind.

https://www.handelsblatt.com/technik/gad...VLWy3t-ap3
 ex:NCM Moscow 36/48V, Rockshox TK30 Gold, 27,5, C6, Suntour Sattelstütze und Doppelbremsabschalter
Ex FAT black
Stromer ST1X
#2
Die innerstädtische Rennleitung, und da speziell die Fahrradstaffel, wird zukünftig noch genauer hinschauen. Nur vor den Toren der Stadt oder auf dem Land sollte man noch einigermaßen seine Ruhe haben, aber auch hier gilt: je unauffälliger die Fahrweise und das Bike umso eher kommt man mit seinem getunten Teil durch. Bastelbuden wie diesem hier: https://www.ebay.de/itm/E-Bike-Eigenbau-...SwmZJfc5Jq geb ich keine lange Überlebenszeit in der Berliner Innenstadt.
#3
Ist auch gut so, dass kontrolliert wird. Mit so einem Rad sind die angegebenen Tempo 70 lebensgefährlich. Bei Tempo 30 einem plötzlichen Hindernis in der Stadt ausweichen ist schon eine Kunst ... aber bei 70?  ?
#4
Das kritische daran ist aber IMO, dass es gar nicht aktiviert sein muss, sondern ob der Punkt vorhanden ist.
Was das bedeutet will ich mal nicht laut denken.
Beste Grüße
Chris

Pack den Akku in´s Bike und genieße die Natur!
#5
@chris und da habe ich meine Zweifel, ob alleine die Möglichkeit tunen zu können ausreicht. Es müsste irgendwo gesetzlich festgelegt sein, dass alleine das mitführen einer Tuningmöglichkeit schon strafbar ist. Das habe ich bisher nirgendwo finden können. Mit einem Wagenheber kann man auch jemanden erschlagen. Solange man ihn nur als Wagenheber benutzt, wird er nicht als strafbares Mordwerkzeug eingezogen.
Beste Grüße
Gerhard

Bavarian Fox (Cruiser), NCM Aspen+

























[-] Die folgenden 3 Benutzer sagen Danke zu gerhard23 für diesen Beitrag:
  • Kubi56, ThunderTiger, Whit
#6
@gerhard23 deine Zweifel sind der Polizei aber offensichtlich völlig egal.
Beste Grüße
Chris

Pack den Akku in´s Bike und genieße die Natur!
#7
@chris es wäre nicht das erste Mal, dass die Polizei mehr daraus macht als das Gesetz ihr zugesteht.

Meine Anfrage an einen hohen Vertreter des Zweirad-Industrieverbandes aus 2019. Wenn die nicht genau wissen wie das Gesetz zu verstehen ist, wer dann?

"... darf man ein solches Display, wenn man keine Veränderung hinsichtlich Tuning gemacht hat und machen wird, es als normales Display im Bereich der StVO benutzen?"

Auszüge aus der Antwort.

Zitat:

"... Grundsätzlich kann man jedoch sagen, dass das Fahren mit einem getunten Pedelec (Unterstützung oberhalb 27,5 km/h / Nenndauerleistung über 250 W) auf öffentlichen Straßen im Bereich der StVZO/StVO nicht zulässig ist.
...
Die reine Verwendung eines Displays, das eine Manipulation ermöglicht, die jedoch nicht vorgenommen wird, erscheint mir nicht unzulässig zu sein.
"

Zitatende.

Die Betonung liegt auf getunten und nicht auf der Möglichkeit tunen zu können.
Beste Grüße
Gerhard

Bavarian Fox (Cruiser), NCM Aspen+

























[-] Die folgenden 2 Benutzer sagen Danke zu gerhard23 für diesen Beitrag:
  • mr.klam, ThunderTiger
#8
Es braucht wohl Gerichtsurteile um das wirklich beurteilen zu können.
Überhöhte Geschwindigkeit muss ja eigentlich in jedem Verfahren erstmal nachgewiesen werden.
Dann kommen Gutachter ins Spiel usw. Ob allein die Möglichkeit zu Tunen ausreicht um jemanden zu verurteilen möchte ich bezweifeln, allerdings möchte ich auch nicht der Erste sein der das durchziehen muss.
Es gibt ja einige Dinge die man in Deutschland wohl kaufen aber nicht benutzen darf.
GPS getrackt dürfte es für das Gericht schwer werden eine Gesetzübertretung nachzuweisen.
Aber: Vor Gericht und auf hoher See ......
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  • chris
#9
(03-10-2020, 08:35)Kubi56 schrieb: Es braucht wohl Gerichtsurteile um das wirklich beurteilen zu können.
.....................
Aber: Vor Gericht und auf hoher See ......
Ich stimme da zu, dass es zwar Gesetze gibt, aber die Auslegung vor Ort mit Sicherheit nicht einheitlich und eventuell eine andere Auslegung ist. Auch kann es durchaus passieren, dass in einer anderen Region wieder gegensätzlich entschieden wird. Auslegungssache und wer hat die besseren Argumente oder werden ein paar Augen zugedrückt. So ist es manchmal. Am besten erst gar nicht austesten was geht, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Solange keine Unschuldigen bei einem Unfall mit reingezogen werden, hält sich das alles wohl in Grenzen. Meine Auslegung nach wäre es okay, wenn es die Einstellung im Display gibt, aber nicht genutzt wird.
Was ich aber zum Teil auf Radwegen erlebe von Radfahrern, nicht immer E-Biker, auch Rennradfahrern, ist nicht mehr normal und daher kann ich verstärkte Kontrollen durchaus nachvollziehen. Bei etwas mehr gegenseitiger Rücksicht müsste das alles nicht so "eskalieren", da spreche ich durchaus auch einige Fußgänger auf Radwegen an. Ich habe da zum Glück auch schon sehr viele positive Beispiele erlebt und sehe, dass es grundsätzlich funktioniert mit der gegenseitige Rücksichtsnahme.

Ich wünsche allen schöne und unfallfreie Touren.
#10
Der Polizist könnte einfach behaupten, der Fahrer sei auffällig gewesen und die geschätzte Geschwindigkeit sei höher gewesen.

Auf jeden Fall hat derjenige jetzt ein Problem.
Beste Grüße
Chris

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