10-06-2018, 12:38
https://www.forschungsinformationssystem...is/355098/
Musste selbst erst mal googlen - aber da nehme ich doch lieber ein Pedelec
- erforderliche Betriebserlaubnis beziehungsweise Einzelzulassung des Herstellers (EU-Typgenehmigung),
- erforderliches Versicherungskennzeichen
- verbotener Transport von Personen im Anhänger (§ 32a StVZO),
- verbotene Benutzung des Radweges innerorts (Ausnahme: Zusatzschild "Mofa frei" oder abgeschalteter Motor)
- 0,5 Promille-Grenze als Kraftfahrzeugführer
- Führerschein erforderlich
- Kraftrad-Helmpflicht
- Mindestalter 15 beziehungsweise 16 Jahre
- Funktionierende Beleuchtung mit Prüfzeichen, auch im Stand (außer E-Bikes bis 20 Kilometer pro Stunde)
- Mindestprofiltiefe der Reifen von 1 Millimeter
Musste selbst erst mal googlen - aber da nehme ich doch lieber ein Pedelec
Beste Grüße
Chris
Pack den Akku in´s Bike und genieße die Natur!
Chris
Pack den Akku in´s Bike und genieße die Natur!