ADAC Unfallversicherung - eine kleine Warung
#1
Hallo zusammen,

wie ja einige von euch wissen hatte ich letztes Jahr einen Unfall und habe mir einen Trümmerbruch des Schultereckgelenks zugezogen.

Anfangs war ich froh eine Unfallversicherung abschlossen zu haben.
Den ADAC hatte ich bislang eigentlich immer für vertrauensvoll gehalten.

Als ich beim ADAC mal eine Karte für den Caravon Salon abgeholt habe, kam das Gespräch schnell auf mein "schönes Pedelec". Worauf ich meinte, dass ich fast alles damit mache, es aber gefährlicher als Autofahren sei und  ich schon 2 etwas dümmer Zwischenfälle hatte (1. Hand angebrochen - dann Hand gebrochen) und das es für mich als selbständiger recht doof wäre, weil ich keine bezahlbare Absicherung bekomme.

Er meinte drauf hin, dass ich doch ADAC Mitglied sei und ich doch die tolle Unfallversicherung abschießen könnte. Hier bekäme ich immerhin 30 Euro am Tag.

Das fand ich ganz interessant,  obwohl 30 Euro am Tag nun auch nicht die Welt sind, aber immerhin ist sie bezahlbar! Habe mir das dann nochmal zuhause auf der Website des ADAC angesehen und beschlossen diese auch abzuschießen.

Tja und kaum hat man den Schaden, heißt es plötzlich sorry Pustekuchen, hätten sie mal das Kleingedruckte gelesen hier steht im $17 3. Absatz .....

So stand es auf der Webseite und so wurde mir das auch in der Geschäftsstelle vermittelt (was natürlich kaum nachweisbar ist)

   



Und das steht dann im kaum lesbaren Kleingedruckten. 

   


Ich fühle mich da echt auf den Arm genommen und habe inzwischen die Versicherung und meine ADAC Mitgliedschaft gekündigt.
Beste Grüße
Chris

Pack den Akku in´s Bike und genieße die Natur!
[-] Die folgenden 4 Benutzer sagen Danke zu chris für diesen Beitrag:
  • Christtcwhm, Crusaider1, mr.klam, ThunderTiger
#2
Weiß nicht, ob das nur bei mir so ist, aber mir werden deine Bilder nicht angezeigt.

Ich kenne jemand, der arbeitet für den ADAC (Autowerkstatt) ist kein Mitglied und rät auch jedem davon ab.
Moscow Plus / 29 Zoll / 48V / 16 AH 
[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu Waldkäfer für diesen Beitrag:
  • chris
#3
Also ich sehe da nichts außergewöhnliches in den Bedigungen - klar mich bitte mal auf warum die nicht zahlen sollten...


§ 16 Krankentagegeld (ambulant)
Die versicherte Person erleidet durch einen Unfall einen Knochenbruch oder einen Muskel-,
Sehnen-, Bänder- oder Kapselriss. Diese Verletzung macht keine vollstationäre Heilbehandlung
notwendig. Wir zahlen ein Krankentagegeld für die Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit
in Höhe von 30 € pro Tag für maximal 10 Tage. Die Leistung kann nur innerhalb
von 2 Jahren nach dem Unfall in Anspruch genommen werden. Die versicherte Person
muss uns die Dauer der Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.
Steht die versicherte Person nicht in einem Arbeitsverhältnis, muss sie uns an Stelle
der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen.
§ 17 Krankenhaustagegeld (stationär) und Genesungsgeld
1. Die Unfallverletzung der versicherten Person erfordert eine medizinisch notwendige
vollstationäre Heilbehandlung. Wir zahlen für die Dauer des Aufenthaltes pro Tag ein
Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 € (siehe auch Nummer 3). Kuren sowie Aufenthalte
in Sanatorien und Erholungsheimen
gelten nicht als medizinisch notwendige
Heilbehandlung.
Bei einem unfallbedingten vollstationären Krankenhausaufenthalt im Ausland zahlen
wir das Krankenhaustagegeld pro Tag in doppelter Höhe. Als Ausland gilt jedes Land
außerhalb Deutschlands, in dem die versicherte Person keinen Wohnsitz hat.
2. Die versicherte Person ist nach der Entlassung aus dieser Heilbehandlung weiterhin
verletzungsbedingt krankgeschrieben. Wir zahlen ein Genesungsgeld in Höhe von 30
€ pro Tag bis zum Ende ihrer Arbeitsunfähigkeit (siehe auch Nummer 3). Die versicherte
Person muss uns die Dauer der Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung
nachweisen. Steht die versicherte Person nicht in einem Arbeitsverhältnis, muss
sie uns an Stelle der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine entsprechende ärztliche
Bescheinigung vorlegen.
3. Der Anspruch auf Krankentagegeld (ambulant) § 16, Krankenhaustagegeld (stationär)
und Genesungsgeld ist insgesamt auf maximal 20 Tage beschränkt. Die Leistung kann
nur innerhalb von 2 Jahren nach dem Unfall in Anspruch genommen werden.
 ex:NCM Moscow 36/48V, Rockshox TK30 Gold, 27,5, C6, Suntour Sattelstütze und Doppelbremsabschalter
Ex FAT black
Stromer ST1X
#4
Na, ich denke, dass Chris sich darüber aufregt, dass aus "bis zum Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit" im Kleingedruckten plötzlich "max. 20 Tage" wird.
Für mich ist der Ärger durchaus nachvollziehbar.

Aus dem Verein bin ich schon vor Jahrzehnten wieder ausgetreten.
Interessant war für mich nur der Schutzbrief, aber den bekomme ich auch von meiner Kfz-Versicherung für einen Bruchteil des ADAC-Preises.
Fat guys need Fatbikes
[-] Die folgenden 2 Benutzer sagen Danke zu apple65 für diesen Beitrag:
  • chris, ThunderTiger
#5
Genau so sieht es aus. Das Genesunungsgeld wird nur 20 Tage bezahlt und ist damit zur Absicherung völlig ungeeignet.
Beste Grüße
Chris

Pack den Akku in´s Bike und genieße die Natur!
[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu chris für diesen Beitrag:
  • ThunderTiger
#6
Nach einigen Aktionen im Ausland mit Krankenhaus, Krankenrücktransport und Rückführung (Motorrad), muss ich feststellen, dass der ADAC wirklich nicht perfekt ist.
Gaaaanz im Gegenteil, da ist viel Serviceluft nach oben. Und ja, häufig geht der ADAC bei den Leistungen auch nur in Vorlage (manchmal sogar maximal bürokratisch) und holt sich das Geld von der Krankenversicherung wieder.
Aber !!!!
Wenn du in Mazedonien, Serbien, Albanien oder Bosnien usw. mal ein Problem hast, dann gibt es keine Alternative, die funktioniert.
Die Policen der KFZ Versicherer taugen oft schon in Italien nichts mehr.
Ich finde es zumindest unzureichend, wenn man einem Motorradfahrer mit beschädigter Schulter ein Zugticket als Versicherungsleistung andient, mit dem er dann irgendwie von Marmora (Italien Alpen) nach Hause kommen soll.
Das ist zwar vertragskonform, aber hilft halt nicht, wenn man nicht mal sein Tagesgepäck tragen kann.
Das passiert einem mit dem ADAC eher nicht.
Ich bin das Schaf im Wolfspelz
und will niemalsnicht zurück zur Herde

[url=https://akku-blog.blogspot.com/]https://akku-blog.blogspot.com/[/url]
#7
Das Ding ist einfach, dass man davon ausgeht Leistungen bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit zu bekommen und dann heißt es ätsch. Hier wurden über Monate/Jahre Verträge falsch beworben. Inzwischen hat man allerdings die Homepage angepasst. Da gab es sicher reichlich Beschwerden. Aber inzwischen wurden die sicher auch gut verkauft. Und da wird es sicher nicht wenige Menschen geben, die glauben entsprechend abgesichert zu sein und sind es dann nicht.

Ich habe dem ADAC Screenshot von ihrer eigenen Webseite mitgesendet, auf der es eben komplett falsch dargestellt wird. Und es war auch Monate später nicht aktualisiert. Ich erhielt nur die pampige Rückantwort, dass sie bereits alle Leistungen erbracht hätten. Nicht ein Wort über ihre falsche Darstellung auf ihrer eigene Webseite.
Beste Grüße
Chris

Pack den Akku in´s Bike und genieße die Natur!
[-] Die folgenden 3 Benutzer sagen Danke zu chris für diesen Beitrag:
  • Christtcwhm, Der Westerwäller, ThunderTiger


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste