04-01-2017, 17:06
Mit Jahresbeginn haben sich einige Regeln in der StVO geändert. Hier sind die wichtigsten Änderungen für Drahteselnutzer:
? Die richtige Ampel für Radfahrer:
An Straßenkreuzungen ohne eigene Radfahrampel müssen sich Fahrradfahrer nun an der Ampel für den Fahrverkehr orientieren. Bis zum 31.12.2016 galten die Fußgängerampeln.
? Radelnde Eltern auf dem Gehweg:
Bis zum Alter von zehn Jahren dürfen Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, bis acht müssen sie das sogar.
Jetzt darf ein Elternteil oder eine Aufsichtsperson (sofern diese min. 16 Jahre alt ist) das Kind auf dem Gehweg begleiten. Bisher mussten sie die Straße benutzen, was die Aufsicht erschwerte.
? E-Bikes auf Radwegen:
Elektrofahrräder dürfen nun auch innerhalb von Ortschaften Radwege befahren, wenn diese mit dem neuen Zusatzschild "E-Bikes frei" gekennzeichnet sind.
Außerorts darf man generell mit E-Bikes auf Radwege.
Wir wünschen Euch ein unfallfreies Jahr 2017.
(Quelle)
? Die richtige Ampel für Radfahrer:
An Straßenkreuzungen ohne eigene Radfahrampel müssen sich Fahrradfahrer nun an der Ampel für den Fahrverkehr orientieren. Bis zum 31.12.2016 galten die Fußgängerampeln.
? Radelnde Eltern auf dem Gehweg:
Bis zum Alter von zehn Jahren dürfen Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, bis acht müssen sie das sogar.
Jetzt darf ein Elternteil oder eine Aufsichtsperson (sofern diese min. 16 Jahre alt ist) das Kind auf dem Gehweg begleiten. Bisher mussten sie die Straße benutzen, was die Aufsicht erschwerte.
? E-Bikes auf Radwegen:
Elektrofahrräder dürfen nun auch innerhalb von Ortschaften Radwege befahren, wenn diese mit dem neuen Zusatzschild "E-Bikes frei" gekennzeichnet sind.
Außerorts darf man generell mit E-Bikes auf Radwege.
Wir wünschen Euch ein unfallfreies Jahr 2017.
(Quelle)