Rechtliches
#1
Da ich hier vielfach im Forum Berichte über das tunen eines Pedelecs um eine höhere Geschwindigkeit zu erzielen, gelesen habe und das Gefühl hatte, dass die rechtlichen Probleme vielen nicht klar sind, hab ich mich entschlossen mal einen Beitrag dazu zu verfassen. 

Voranschicken möchte ich, dass es mir nicht darum geht hier jemanden zu bevormunden oder jemandem den Spass zu verderben, nur bin ich der Meinung, dass man wissen sollte was man tut und was gegebenenfalls auf einen zukommen kann. 
Also nachher nicht beim Anwalt sitzen und heulen, weil die Zukunft versaut ist. 

Grundsätzlich ist ein normales Pedelec einem Fahrrad gleichgestellt. Das bedeutet, dass Schäden die beim Betrieb entstehen können, grundsätzlich von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Die zahlt dann auch ggf. den eigenen  Rechtsanwalt. 

Durch das tunen eines Pedelecs verliert dieses neben seiner Betriebserlaubnis auch die Eigenschaft als Fahrrad. Und das hat weitreichende Konsequenzen. 
Das Pedelec gilt nicht mehr als Fahrrad sondern als Kraftfahrzeug. Die private Haftpflichtversicherung tritt nicht mehr ein, man benötigt eine Fahrerlaubnis und es besteht Versicherungspflicht. Da eine entsprechende Versicherung nicht existiert, macht man sich 
nach§ 6 Pflichtversicherungsgesetz strafbar. 
Hier droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Sollte man dazu auch noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, ist die ebenfalls strafbar. 
Viel gravierender ist jedoch der fehlende Versicherungsschutz. 
Das kann den finanziellen Ruin zur Folge haben, weil der Fahrer bei einem verschuldeten Unfall mit seinem gesamten Vermögen für angerichtete Schäden haftet.und da hilft auch keine Insolvenz, da derartige Schadenersatzansprüche nicht einer Insolvenz unterfallen. 

Ein Beispiel: 
Unfall mit getuntem Pedelec (veränderte Radgröße) vom Radler verursacht. Das am Unfall beteiligte Auto wurde erheblich beschädigt. 
Das Rad wird direkt am Unfallort von der Polizei sichergestellt. Manipulation durch Gutachten festgestellt. 
Folgende Kosten für den Radler:
Geldstrafe wegen fahren ohne Versicherung 30 Tagessätze- 1200€,
Anwaltskosten Strafverfahren ca. 1000€
Gerichts und Sachverständigenkosten ca. 3000€
Schadenersatz ca. 8000€
Anwalts und Gerichtskosten Zivilprozess ca. 3800€
Gesamtkosten: ca. 17000€

Und damit hat er noch Glück gehabt. Bei Personenschäden wäre es noch erheblich mehr geworden. 

Ps.: ganz blöd ist es übrigens wenn man am Rad sein Handy hat mit ner App die die Fahrten und die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit aufzeichnet. Das wird in der Regel gleich mit beschlagnahmt und hilft dm Sachverständigen ungemein. 

So, und jetzt allen eine gute und unfallfreie Fahrt. 

Grüße aus der Altmark
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#2
@Rocker63 hast du beruflich was damit zu tun?
Was wäre wenn man einen 350W Motor verbaut hat aber im Display eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Km/h eingestellt hat?
Hat man wie bei einen 25 Km/h Mofa auf einen Prüfstand eine 5 Km/h  Toleranz?
#3
Das Problem ist, dass mit einem 350 Watt Motor, das Rad nie zu einem legalen 25er-Pedelec werden kann, da als Maximum ein 250 Watt Motor zulässig ist.
Wie schnell das Rad tatsächlich fährt, oder wie schnell man z.b. bei einem Unfall war, ist im übrigen völlig irrelevant. Es reicht, dass das Rad manipuliert wurde, bzw. nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Grüße aus der Altmark
#4
@Rocker63 bist du jetzt "vom Fach" oder schreibst du irgend was zusammen....

Fakt ist: die in unseren NCM Rädern eingebauten Motoren sind sogenannte "Bafang 8 fun" Motoren, die Dinger haben eine Nennleistung von 350W!!!!!

Die Drosselung der "sogenannten Dauerleistung" um Gesetzeskonform zu sein, findet im Controller und nicht im Motor statt...
Auf den Aufklebern am Controller wird immer ein kleinerer und ein größerer Ampere Betrag zu finden sein

Normal bei den 36V Rädern ist 7 Ampere und bis zu 18A, d.h. 252W als Dauer und 648W als Spitze - bei Nennspannung - also alles im grünen Bereich
Von daher kann dann der Hersteller den 250W Aufkleber auf den Motor machen......
 ex:NCM Moscow 36/48V, Rockshox TK30 Gold, 27,5, C6, Suntour Sattelstütze und Doppelbremsabschalter
Ex FAT black
Stromer ST1X
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#5
Viele Mofafahrer haben es vorgemacht Getunt zu fahren.
Kommt es zu einem Schadensfall gibt es in der Regel eine Einzelfallentscheidung . Es wird geprüft ob das Tunen ursächlich für den Unfall verantwortlich ist.
Rempelt man mit dem Rad und Schrittgeschwindigkeit auf einem Parkplatz ein Auto an dürfte das die Haftpflicht regeln, da in diesem Fall das Unvermögen des Radlers und nicht das Tuning die Schadensursache ist.
#6
(19-07-2018, 08:33)markustoe schrieb: .....................
...................................

Normal bei den 36V Rädern ist 7 Ampere und bis zu 18A, d.h. 252W als Dauer und 648W als Spitze - bei Nennspannung - also alles im grünen Bereich
Von daher kann dann der Hersteller den 250W Aufkleber auf den Motor machen......

Sogesehen, kann ich einen 1,5kWt Crystalyte einbauen ( mir gefällt die "bullige" Optik  Biggrin  ) , dazu ein 250Watt Aufkleber von Ebay drauf und mit einem 7A Controller brauche nix befürchten , falls es zu Konfrontation mit Polizei oder Staatsanwaltschaft kommt.....
Porsche 911 Haibike Edition  :D
#7
Nein. Es geht um den ggf. verursachten Schaden. Das Fahren alleine mit einem getunten Bike kann alleine schon üble Kosten verursachen. Bei einer Kontrolle hängt das maßgeblich von der Polizei ab.

Problematisch ist schon das ganz normale L7 Display. Jeder der es hat weiß das die Unterstützung bei 25Km/h langsam aufhört. Es ist aber noch für einen Moment bis ca. 27 Km/h etwas Unterstützung vorhanden. Kennt jeder .
Der Gesetzgeber sagt aber bis 25 und nicht so ungefähr um 25 herum. Kommt es zu einem Schaden und eine Prüfstelle weißt nach, das das Display über 25 den Motor weiterhin mit Strom ansteuert liegt es ausserhalb der Spezifikation für ein Pedelec. Wenn auch nur ein bisschen. Eine ziemlich dunkle Grauzone. Sollte man als Fahrer eine Haftpflichtversicherung haben die von dieser minimalen Leistungsüberschreitung erfährt, lehnt diese mit Sicherheit jegliche Schadensregulierung vehement ab
#8
Die Typengengenemigung 168/2013 regelt den Vertrieb von Pedelcs.
Das ist Hersteller bzw. Händler Sache.

Jeder weiß das die Anzeige am Display nicht geeicht ist.
Wer ein Pedelec kauft und es ohne Tuning nutzt, kann es egal sein was diese anzeigt.
... FitiFito MT27,5+ Alpen
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#9
(19-07-2018, 10:00)Klaus1961 schrieb: Kommt es zu einem Schadensfall gibt es in der Regel eine Einzelfallentscheidung . Es wird geprüft ob das Tunen ursächlich für den Unfall verantwortlich ist.
Rempelt man mit dem Rad und Schrittgeschwindigkeit auf einem Parkplatz ein Auto an dürfte das die Haftpflicht regeln, da in diesem Fall das Unvermögen des Radlers und nicht das Tuning die Schadensursache ist.

Ich fürchte, das hat Rocker63 schon korrekt ausgedrückt. Falls das entsprechende Pedelec getunt ist und das herauskommen sollte, wird sich die Haftpflicht schlicht für nicht zuständig erklären, denn der Rempler ist ja mit einem Kraftfahrzeug und nicht mit einem Fahrrad passiert. Ob Tuning die Ursache war oder nicht, dürfte da nicht von Bedeutung sein.

Das getunte Mofa hat hingegen eine Versicherung, die immer einstehen muss (und den Fahrer dann evtl. bis zu irgendeinem Höchstbetrag in Regress nehmen wird). Kleine Rempler sind aber nicht das eigentliche Problem in diesem Kontext, das sind dauerhafte Personenschäden, die sehr, sehr teuer werden können. Da kann es dann um Haus und Hof gehen.

Die Abregelrampe ab 25 sehe ich (wie Sakrosankt) hingegen nicht so kritisch. Ich habe ja in gutem Glauben ein Pedelec gekauft und Tachos sind nicht geeicht. Sollen sich im Fall des Falles die Haftpflicht und der Verkäufer vor Gericht streiten, wer zuständig ist.

Gruß
Kolibri
#10
"@Rocker63 bist du jetzt "vom Fach" oder schreibst du irgend was zusammen...."

Ich hatte als Anwalt damit zu tun. Daher weiß ich was für Ärger drohen kann


Ich gehe davon aus, dass der Motor an meinen Moscow 48V, wie in den Unterlagen steht, 250 Watt hat.

Ich bin aber kein Techniker, wenn aber ein Rad eine Zulassung als Pedelec hat, ist man auf der sicheren Seite, wie ggf. eine Leistungsminderung verwirklicht wird, dürfte rechtlich irrelevant sein. Das dürfte analog der Drosselung von von Mopedmotoren zu werten sein.
Nur die Drosselung zu entfernen, dürfte dann zu Problemen führen.

Das das Rad eventuell erst bei 27,5 Km/h abregelt, liegt in der Toleranz und ist rechtlich unbedenklich.

Und es ist im Übrigen nicht so, dass im Fall eines Unfalls unterschieden wird, ob der Unfall auf Unvermögen des Fahrers oder auf dem Tuning beruht. Das getunte Rad ist rechtlich kein Fahrrad mehr, sondern ein Kraftfahrzeug. Die Versicherung wird, wenns rauskommt in keinem Fall leisten.
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  • gerhard23, von_Drais


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