Tuning - die Rennleitung schaut jetzt hin
#11
Servus,

das ist jetzt mal ein sehr interessantes Thema, ob dass was dort in Berlin passiert rechtlich korrekt ist. Gibt doch einige Dinge die man besitzen aber nicht nutzen darf.

Wer natürlich im US-Mode oder im Speedmode aufgehalten wird, Pech und selbst Schuld.

Aber Strafe weil es die Möglichkeit gibt, ist rechtlich schon sehr grenzwertig.

Aber mal theoretisch, ich stelle in meinem Display die 25km/h hoch und bei einer Kontrolle schalte ich mein Display aus, einschalten nur mit Passwort möglich. Was will nun die Polizei tun, wenn ich das Passwort nicht sage.

Genauso wäre es doch mit dem Smartphone, glaube kaum das es rechtlich hier einen Grund der Beschlagnahmung geben würde, so etwas würde doch kein Staatsanwalt durchwinken.

Wenn das nun so passiert, das jeder Pedelec Fahrer grundsätzlich als schwerer Straftäter angesehen wird, dann gute Nacht.
FitiFito MT29 - außer Betrieb
Qwic MD11 Speed - Go Fast
#12
@chris
Ob die wirklich mit schätzen durchkommen möchte ich bezweifeln.
Natürlich, wenn da einer mit 50 Km/h entlangbrettert wird es schon einfacher für die Polizei.
aber bei moderater Fahrweise, wie hier schon öfter diskutiert,also PAS 4 mit 27-28 km/h wird es schwierig.
Ich persönlich zeichne jede Fahrt zwischenzeitlich per Smartwatch auf
Das sieht dann so aus.
Jedem Punkt auf der Karte ist eine Geschwindigkeit zugeordnet und man kann auch nachverfolgen ob es Bergauf oder ab ging.

[Bild: D8-F60-C3-E-6638-4-E0-A-B093-3-E8-AD29-ED647.png]

[Bild: 6968-EA65-503-D-4-EEE-B86-C-A5-B20764-F04-C.png]

[Bild: 5647-B668-1009-4-E93-9-BED-FA68-A149-A39-D.png]
#13
@Kubi56 denke schon: Polizist: der war zu schnell ich konnte ihm keine technische Manipulation nachweisen und habe das Pedelec beschlagnahmt. Der Gutachter bestätigt das die Möglichkeit bestand das Pedlec schneller zu machen. Ich denke es gäbe wichtigere Sachen. 32 km/h naja naja vielleicht bestünde da auch mal die Möglichkeit ein Auge zuzudrücken anstatt Jagt auf die Fahrer zu machen. Gibt auch viele die es wirklich übertreiben und mit 50 + rumfahren. Aber um genau die ging es ja nicht.
Beste Grüße
Chris

Pack den Akku in´s Bike und genieße die Natur!
#14
@chris
Aber da sind wir wieder am Ursprung !
Ist es rechtlich überhaupt zulässig einen Missbrauch der vorhanden Vorrichtung einfach zu unterstellen?
Das müssen letztendlich Richter entscheiden. Das Navi in meinem Auto hat werkseitig die Möglichkeit den Blitzerwarner zu aktivieren. Das ist, wie wir alle wissen, nicht erlaubt. Bin ich allein aufgrund der Tatsache, dass ich das Teil aktivieren kann schon straffällig geworden ? Sicher nicht. Wenn doch, müsste ich das Auto zurückgeben können.
Wie so oft sehr viel Grauzone und Richter müssen die Arbeit der Politiker machen, da diese oft nicht in der Lage sind Gesetze ordentlich zu formulieren. Siehe letzte Verschärfung der Straßenverkehrsordnung bzgl. Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen.
#15
Servus,

ich dachte in Deutschland gilt erstmal die Unschuldsvermutung.

Auf meinem Heimweg gibt es ca. 1,5km wo es ganz leicht bergab geht, mit etwas kräftigen mittreten, schaffe ich da locker 35km/h.

Und beim ersten Stück ca. 3km morgens zur Arbeit schaffe ich knappe 50km/h.

Also bin ich jeden Tag 2x ein Straftäter, weil ich ein Pedelec habe, und mir die Polizei jederzeit an das Bein pinkeln kann.

Die unzähligen Radler, welche mir morgens und spät abends ohne Licht begegnen sind vermutlich wenig lukrativ, beim Pedelec kann man ja so richtig den Supercop raushängen lassen.
FitiFito MT29 - außer Betrieb
Qwic MD11 Speed - Go Fast
[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu FBonNET für diesen Beitrag:
  • chris
#16
@FBonNET
Das ist ja genau der Schwachsinn.
Leichtes Gefälle, 30-35 kmh. Starkes Gefälle 45_50 Kmh. Wer will das noch auseinanderhalten.
Siehst es ja an meinem GPS. 35 Kmh und an anderer Stelle 9 und irgendwo auch 50 Kmh.
Auch das häufig gehörte Argument, dass die Komponenten nicht auf höhere Geschwindigkeit wie 25 ausgelegt sind kann ja so nicht gelten da das gleiche Bike, Bergabwärts, wesentlich schneller fährt als zugelassen. Da müssen die Komponenten dann auch halten.
Klar, dass man Regeln braucht aber nicht so auf den letzen Kilometer ausgelegt und gleich in die Kriminalität abgeschoben.
#17
(03-10-2020, 14:00)FBonNET schrieb: Die unzähligen Radler, welche mir morgens und spät abends ohne Licht begegnen sind vermutlich wenig lukrativ, beim Pedelec kann man ja so richtig den Supercop raushängen lassen.

Ohne Licht zu fahren ist eine Ordnungswidrigkeit, diese zu verfolgen liegt im Ermessen des Polizeibeamten. Ein getuntes Pedelec zu fahren ist eine Straftat, zu dessen Verfolgung ist der Beamte bereits bei einem Anfangsverdacht verpflichtet ( Legalitätsprinzip ).

Im Fall des VanMoof ist der Anfangsverdacht bereits dadurch gegeben das bekannt ist das die Software den schnellen US-Modus ermöglicht, und diese Software serienmäßig ist. Das wird sich bei einer Mitarbeit des Fahrers zwar sicher auch ( im Gegensatz zu selbst getunten E-Bikes ) strafmindernd auswirken, und die Polizei hat keinen Grund ein VanMoof zu beschlagnahmen sondern ein Mängelschein reicht. Anders sieht es natürlich aus wenn der Fahrer sich weigert die App offenzulegen, dann können die möglichen Folgen Beschlagnahme und technische Untersuchung sein. Und die Kosten trägt dann der Besitzer sollte etwas gefunden werden...
#18
@Reiner das klärt immer noch nicht die Frage, ob das mitführen einer Tuning App strafbar ist. Eine Straftat, mein Rechtsverständnis, liegt dann vor wenn die Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit tatsächlich ausgeführt wurde. Nicht der bloße Anfangsverdacht, man könnte mit dieser App ein Bike innerhalb des Geltungsbereiches der StVO illegal betreiben. Gesetze werden wohlweisslich so formuliert, dass eine Übertretung der Vorschriften bestraft wird, aber nicht die Möglichkeit dazu. Kann der Gesetzgeber aber nicht anders formulieren. Dann müsste jedes Auto aus der Stadt verbannt werden, weil es die Möglichkeit bereitstellt, innerstädtisch mit mehr als 50km/h unterwegs zu sein.

Ein schwieriges Thema, ich weiss. Offenbar braucht es dazu eine höchstrichterliche Entscheidung, um Klarheit zu schaffen.
Beste Grüße
Gerhard



























[-] Die folgenden 3 Benutzer sagen Danke zu gerhard23 für diesen Beitrag:
  • Kubi56, ThunderTiger, Wayne S.
#19
@gerhard23 Beim bemängelten VanMoof geht es ja um das "dynamische Umschalten", und wenn das möglich ist dann erfüllt es nicht die Vorgaben an ein Pedelec. Du kannst im Strafrecht ja auch bereits dafür verurteilt werden das für dich oder Andere "nur die Möglichkeit bestand", aber das können Juristen besser erklären.
#20
Ein Fall für Kanzlei WBS auf Youtube. Sonntag sind immer Nutzerfragen.
Vielleicht kann jemand mal die Fragen dort stellen.


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