Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr
#11
(31-10-2018, 04:50)frankynight schrieb: Gerhard
Mit den "Kaulquappen-Nummerierer" bei uns in Hessen hast du recht, dank einer unglaublichen Medien unterstützung.
Wahrscheinlich darfst du bald nur noch die Waldwege mit dem Pedelec benutzen, wenn du nachweisen kannst, dass der Lade-Strom Öko pur ist, am besten mit Plakette.

Ihr habt es so gewollt.  Smile
Beste Grüße
Gerhard

Bavarian Fox (Cruiser), NCM Aspen+

























#12
Ja wnan kommtden nun die Verordnung Dafuer


https://www.bundestag.de/presse/hib/-/563716
#13
Aha. Also sollens jetzt 20 km/h werden, toll . Dann ist es aber auch egal, wenn man dann ganz offen fährt, ob mit 25 oder 35 km/h, illegal bleibt illegal ??
Oder soll es Sonderregelungen für den Altbestand geben ?
Wenn nein, darf ich weder mit meinem Diesel noch mit dem Pedelc in die grüne Hauptstadt.
Wenn wir keine anderen Probleme haben, dann gerne weiter so. In anderen Ländern soll es ja auch schön sein ?
#14
Elektrokleinstfahrzeuge sollen zukünftig verkehrsrechtlich wie Fahrräder mit der Maßgabe besonderer Vorschriften behandelt werden", heißt es in der Vorlage. Für sie werde die neue Fahrzeugklasse "Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge" eingerichtet.

Fahrrad bleibt Fahrrad. 
[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu sailix für diesen Beitrag:
  • Kubi56
#15
Aha, es geht also nur um Scooter und ähnliches .
Danke für die Aufklärung.


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