18-07-2018, 22:25
Da ich hier vielfach im Forum Berichte über das tunen eines Pedelecs um eine höhere Geschwindigkeit zu erzielen, gelesen habe und das Gefühl hatte, dass die rechtlichen Probleme vielen nicht klar sind, hab ich mich entschlossen mal einen Beitrag dazu zu verfassen.
Voranschicken möchte ich, dass es mir nicht darum geht hier jemanden zu bevormunden oder jemandem den Spass zu verderben, nur bin ich der Meinung, dass man wissen sollte was man tut und was gegebenenfalls auf einen zukommen kann.
Also nachher nicht beim Anwalt sitzen und heulen, weil die Zukunft versaut ist.
Grundsätzlich ist ein normales Pedelec einem Fahrrad gleichgestellt. Das bedeutet, dass Schäden die beim Betrieb entstehen können, grundsätzlich von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Die zahlt dann auch ggf. den eigenen Rechtsanwalt.
Durch das tunen eines Pedelecs verliert dieses neben seiner Betriebserlaubnis auch die Eigenschaft als Fahrrad. Und das hat weitreichende Konsequenzen.
Das Pedelec gilt nicht mehr als Fahrrad sondern als Kraftfahrzeug. Die private Haftpflichtversicherung tritt nicht mehr ein, man benötigt eine Fahrerlaubnis und es besteht Versicherungspflicht. Da eine entsprechende Versicherung nicht existiert, macht man sich
nach§ 6 Pflichtversicherungsgesetz strafbar.
Hier droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Sollte man dazu auch noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, ist die ebenfalls strafbar.
Viel gravierender ist jedoch der fehlende Versicherungsschutz.
Das kann den finanziellen Ruin zur Folge haben, weil der Fahrer bei einem verschuldeten Unfall mit seinem gesamten Vermögen für angerichtete Schäden haftet.und da hilft auch keine Insolvenz, da derartige Schadenersatzansprüche nicht einer Insolvenz unterfallen.
Ein Beispiel:
Unfall mit getuntem Pedelec (veränderte Radgröße) vom Radler verursacht. Das am Unfall beteiligte Auto wurde erheblich beschädigt.
Das Rad wird direkt am Unfallort von der Polizei sichergestellt. Manipulation durch Gutachten festgestellt.
Folgende Kosten für den Radler:
Geldstrafe wegen fahren ohne Versicherung 30 Tagessätze- 1200€,
Anwaltskosten Strafverfahren ca. 1000€
Gerichts und Sachverständigenkosten ca. 3000€
Schadenersatz ca. 8000€
Anwalts und Gerichtskosten Zivilprozess ca. 3800€
Gesamtkosten: ca. 17000€
Und damit hat er noch Glück gehabt. Bei Personenschäden wäre es noch erheblich mehr geworden.
Ps.: ganz blöd ist es übrigens wenn man am Rad sein Handy hat mit ner App die die Fahrten und die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit aufzeichnet. Das wird in der Regel gleich mit beschlagnahmt und hilft dm Sachverständigen ungemein.
So, und jetzt allen eine gute und unfallfreie Fahrt.
Grüße aus der Altmark
Voranschicken möchte ich, dass es mir nicht darum geht hier jemanden zu bevormunden oder jemandem den Spass zu verderben, nur bin ich der Meinung, dass man wissen sollte was man tut und was gegebenenfalls auf einen zukommen kann.
Also nachher nicht beim Anwalt sitzen und heulen, weil die Zukunft versaut ist.
Grundsätzlich ist ein normales Pedelec einem Fahrrad gleichgestellt. Das bedeutet, dass Schäden die beim Betrieb entstehen können, grundsätzlich von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Die zahlt dann auch ggf. den eigenen Rechtsanwalt.
Durch das tunen eines Pedelecs verliert dieses neben seiner Betriebserlaubnis auch die Eigenschaft als Fahrrad. Und das hat weitreichende Konsequenzen.
Das Pedelec gilt nicht mehr als Fahrrad sondern als Kraftfahrzeug. Die private Haftpflichtversicherung tritt nicht mehr ein, man benötigt eine Fahrerlaubnis und es besteht Versicherungspflicht. Da eine entsprechende Versicherung nicht existiert, macht man sich
nach§ 6 Pflichtversicherungsgesetz strafbar.
Hier droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Sollte man dazu auch noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, ist die ebenfalls strafbar.
Viel gravierender ist jedoch der fehlende Versicherungsschutz.
Das kann den finanziellen Ruin zur Folge haben, weil der Fahrer bei einem verschuldeten Unfall mit seinem gesamten Vermögen für angerichtete Schäden haftet.und da hilft auch keine Insolvenz, da derartige Schadenersatzansprüche nicht einer Insolvenz unterfallen.
Ein Beispiel:
Unfall mit getuntem Pedelec (veränderte Radgröße) vom Radler verursacht. Das am Unfall beteiligte Auto wurde erheblich beschädigt.
Das Rad wird direkt am Unfallort von der Polizei sichergestellt. Manipulation durch Gutachten festgestellt.
Folgende Kosten für den Radler:
Geldstrafe wegen fahren ohne Versicherung 30 Tagessätze- 1200€,
Anwaltskosten Strafverfahren ca. 1000€
Gerichts und Sachverständigenkosten ca. 3000€
Schadenersatz ca. 8000€
Anwalts und Gerichtskosten Zivilprozess ca. 3800€
Gesamtkosten: ca. 17000€
Und damit hat er noch Glück gehabt. Bei Personenschäden wäre es noch erheblich mehr geworden.
Ps.: ganz blöd ist es übrigens wenn man am Rad sein Handy hat mit ner App die die Fahrten und die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit aufzeichnet. Das wird in der Regel gleich mit beschlagnahmt und hilft dm Sachverständigen ungemein.
So, und jetzt allen eine gute und unfallfreie Fahrt.
Grüße aus der Altmark