Automatische Anfahrhilfe beim c7
#11
Bisher nicht - meiner Meinung nach
Beste Grüße
Chris

Pack den Akku in´s Bike und genieße die Natur!
#12
(13-05-2019, 17:11)Martin schrieb:
(25-04-2018, 12:17)apple65 schrieb: Wenn richtig (25 km/h und Schiebehilfe/Daumengas bis 6 Km/h) konfiguriert, dürfen die Displays auch ganz offiziell benutzt werden.

Gibts da irgendwie ne offizielle Meinung zu? Rechtssprechung etc.
MMartin

Warum sollte es die geben? Eine Straftat (Tuning) ist erst dann eine Straftat, wenn sie nachweislich begangen wurde. Nicht, wenn man sie begehen könnte. Du kannst auch mit einer Schreckschuss-, Gaspistole in eine Bank gehen. Kleiner Waffenschein vorausgesetzt. Solange sie in Deiner Jacke bleibt und nicht dem Kassierer unter die Nase gehalten wird, kann Dir niemand was. Mit einem Schlosserhammer kann man jemanden erschlagen, mit einem Steakmesser jemanden erstechen. Sind deren Benutzung, dafür wofür sie gedacht sind, deshalb verboten?
Ich persönlich stehe Tuning eher kritisch gegenüber, hätte aber kein Problem das C6 im legalen Bereich zu benutzen. Nicht Du musst nachweisen nicht getuned zu haben, sondern Dir muss aktives Tuning unter Manipulation des C6 nachgewiesen werden.
Beste Grüße
Gerhard



























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#13
(13-05-2019, 20:03)gerhard23 schrieb:
(13-05-2019, 17:11)Martin schrieb:
(25-04-2018, 12:17)apple65 schrieb: Wenn richtig (25 km/h und Schiebehilfe/Daumengas bis 6 Km/h) konfiguriert, dürfen die Displays auch ganz offiziell benutzt werden.

Gibts da irgendwie ne offizielle Meinung zu? Rechtssprechung etc.
MMartin

Warum sollte es die geben? Eine Straftat (Tuning) ist erst dann eine Straftat, wenn sie nachweislich begangen wurde. Nicht, wenn man sie begehen könnte. Du kannst auch mit einer Schreckschuss-, Gaspistole in eine Bank gehen. Kleiner Waffenschein vorausgesetzt. Solange sie in Deiner Jacke bleibt und nicht dem Kassierer unter die Nase gehalten wird, kann Dir niemand was. Mit einem Schlosserhammer kann man jemanden erschlagen, mit einem Steakmesser jemanden erstechen. Sind deren Benutzung, dafür wofür sie gedacht sind, deshalb verboten?
Ich persönlich stehe Tuning eher kritisch gegenüber, hätte aber kein Problem das C6 im legalen Bereich zu benutzen. Nicht Du musst nachweisen nicht getuned zu haben, sondern Dir muss aktives Tuning unter Manipulation des C6 nachgewiesen werden.

Ein spannendes Thema, zumal ich nicht tunen möchte sondern tatsächlich nur das veränderte "Unterstützungsverhalten" eines Tuningdisplays interessant ist.
Ich empfinde es trotzdem irgendwie als "Rechtsunsicherheit" wie im Zweifelsfall vorgegangen wird. Bei Radarwarnern im PKW interessiert  meist nicht ob sie aus sind, sie sind verboten und wenn erwischt dann Strafe. Ein anderes Beispiel habe ich gerade nicht zur Hand. Man kann natürlich sagen dann lass es einfach....
Kennt eigentlich irgendwer jemanden der Probleme hatte? Das sollte doch im WWW zu finden sein, aber mir bislang nicht gelungen.
Danke für Deine Einschätzung
MMartin
NCM Moscow Plus 48V 27,5" / 16Ah 768Wh (04/2019) NCM Milano Plus 28" 48V / 16AH 768W (08/2019) C6BBT

#14
Ist doch einfach. Es gab Räder die wurden ganz legal mit diesem Display verkauft.
So lange es da keinen offiziellen Rückruf gibt im Sinne von. :das Rad ist verboten, ist doch alles gut....
 ex:NCM Moscow 36/48V, Rockshox TK30 Gold, 27,5, C6, Suntour Sattelstütze und Doppelbremsabschalter
Ex FAT black
Stromer ST1X
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  • gerhard23, Kubi56
#15
(13-05-2019, 17:11)MMartin schrieb:
(25-04-2018, 12:17)apple65 schrieb: Wenn richtig (25 km/h und Schiebehilfe/Daumengas bis 6 Km/h) konfiguriert, dürfen die Displays auch ganz offiziell benutzt werden.

Gibts da irgendwie ne offizielle Meinung zu? Rechtssprechung etc.
MMartin

Moin,

warum, wenn man sich konform der Stvo Verhält ist das doch ok, denn ein Auto kann ja auch mehr fahren und dennoch fährt man in der 30iger Zone 30 :-)

Gruß Frank
Lieben Gruß von der Insel
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  • gerhard23, Kubi56
#16
(13-05-2019, 20:03)gerhard23 schrieb: Warum sollte es die geben? Eine Straftat (Tuning) ist erst dann eine Straftat, wenn sie nachweislich begangen wurde. Nicht, wenn man sie begehen könnte. Du kannst auch mit einer Schreckschuss-, Gaspistole in eine Bank gehen. Kleiner Waffenschein vorausgesetzt. Solange sie in Deiner Jacke bleibt und nicht dem Kassierer unter die Nase gehalten wird, kann Dir niemand was. Mit einem Schlosserhammer kann man jemanden erschlagen, mit einem Steakmesser jemanden erstechen. Sind deren Benutzung, dafür wofür sie gedacht sind, deshalb verboten?
Ich persönlich stehe Tuning eher kritisch gegenüber, hätte aber kein Problem das C6 im legalen Bereich zu benutzen. Nicht Du musst nachweisen nicht getuned zu haben, sondern Dir muss aktives Tuning unter Manipulation des C6 nachgewiesen werden.

Nun, hier solche Kaliber (Straftat) aufzuführen, halte ich persönlich ja schon etwas unverhältnismässig.
Wenn ich rumfahren will wie ein Vollidiot, kann ich das ganz legal mit Fahrzeugen die ungleich grösseren Schaden anrichten.
Da habt ihr aber kein Problem mit, weil ihr seit ja versichert..!?
Aber jedem das Seine.
#17
(14-05-2019, 22:32)nomoco schrieb: Nun, hier solche Kaliber (Straftat) aufzuführen, halte ich persönlich ja schon etwas unverhältnismässig.
...

Warum, was ist es dann?
Beste Grüße
Gerhard



























#18
Die ganze Rechtsprechung ist hier meiner Meinung nach etwas eigenartig:
Mit einem PKW, welcher weit mehr 200 km/h fahren kann, Schrittgeschwindigkeit
in einem verkehrsberuhigten Bereich zu fahren, ist nach StVo legal.
Mít einem E-Bike, das 50 km/h oder schneller fahren kann, mit 27 km/h auf einem
Radweg zu fahren, aber illegal?

Wenn man meint, dass jüngere Personen nicht verantwortungsvoll mit E-Bikes
die solche Geschwindigkeiten erreichen können, umgehen können, könnte man
diese z.B. ab 18 freigeben, Personen unter 18 könnten dann weiterhin die auf 25 km/h
begrenzten Pedelecs fahren.
Würde meiner Meinung nach mehr Sinn machen, als die jetzige Regelung.
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#19
(15-05-2019, 09:01)gerhard23 schrieb:
(14-05-2019, 22:32)nomoco schrieb: Nun, hier solche Kaliber (Straftat) aufzuführen, halte ich persönlich ja schon etwas unverhältnismässig.
...

Warum, was ist es dann?

Erstmal ne Ordnungswidrigkeit.
#20
(15-05-2019, 17:04)evo schrieb: Die ganze Rechtsprechung ist hier meiner Meinung nach etwas eigenartig:
Mit einem PKW, welcher weit mehr 200 km/h fahren kann, Schrittgeschwindigkeit
in einem verkehrsberuhigten Bereich zu fahren, ist nach StVo legal.
Mít einem E-Bike, das 50 km/h oder schneller fahren kann, mit 27 km/h auf einem
Radweg zu fahren, aber illegal?

Wenn man meint, dass jüngere Personen nicht verantwortungsvoll mit E-Bikes
die solche Geschwindigkeiten erreichen können, umgehen können, könnte man
diese z.B. ab 18 freigeben, Personen unter 18 könnten dann weiterhin die auf 25 km/h
begrenzten Pedelecs fahren.
Würde meiner Meinung nach mehr Sinn machen, als die jetzige Regelung.
Moin, 
Glaube nicht das es dabei um ausschließlich jüngere Menschen geht......
es zieht sich durch alle Altersgruppen, ältere unsichere genauso wie jüngere unsichere usw...... ich finde es von Prinzip her vollkommen ok, das es diese Begrenzungen gibt, denn sonst würde sich ja alles auf den Radwegen tummeln und das wäre dann auch ein Chaos .... bin gespannt wenn die Roller & Co Geschichte dazu kommt...... das wird abstruse genug und ich sehe es auch schon als Grenzwertig an, allerdings sollten Hoverboards & Co auf den Straßen auftauchen steigt die Unfallquote ins unermessliche....

Ich denke, wenn alle das machen was vertretbar ist, dann würden es alle am Ende einfacher haben..... warum sollte man ein Rad nicht tunen können oder dürfen nur muss dann eben angepasst werden(bremsen etc) daran denken aber nur die wenigsten, was dann eben zu Katastrophen führt, was dann am Ende alle ausbaden müssen!
Ich wohne auf einer autofreien Insel und man kann hier eigentlich machen was man will aber wenn dann Leute mit 45 km/h, ohne zu treten über die meistbefahrenste Kreuzung der Insel fahren, bin ich der Meinung das man die aus dem Verkehr ziehen sollte.

Ich bin ein alter Radrenn und Bahnfahrer mir sind Geschwindigkeiten von 60 km/h damals noch auf 20mm sehr wohl bekannt und ich bin einer der es kann, nur rechne ich mittlerweile mehr mit der Dummheiten der anderen und darum finde ich die meisten Ver/Gebote schon für richtig !

Gruß Frank
Lieben Gruß von der Insel
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