e-Bike Nachrüstung: Haftung, Gefahr und Risiken
#1
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Was haltet Ihr von der Rechtsauffassung aus folgendem Artikel ???

https://www.emotion-technologies.de/e-bi...chrüstung/

Vor allem folgender Absatz daraus:

Nach Auffassung des Rechtsanwalts Ulf Blume, werde beim Nachrüsten eines Zusatzantriebs (Fahrrad zum Pedelec) "ein neues Produkt hergestellt, dass keine CE-Konformität besitzt. Dieses neue Produkt in Verkehr zu bringen ist nicht legal und auch nicht versicherbar."

In diesem Fall kann es sein, dass weder die Haftpflichtversicherung für Fremdschäden zahlt noch die eigene Unfall- oder Krankenversicherung für Rücktransport, Unfallfolgeschäden etc. zahlt. Es kann der persönliche Ruin drohen. Dass das bestehende Fahrrad jegliche Garantieansprüche verliert, falls noch vorhanden, ist hier das geringste Übel.
Fett , fetter, Fantic Fat :-)
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Aktuell:  Fantic Fat Integra
 
#2
Der Herr Blume ist gleichzeitig Unternehmensberater , Spezialgebiet : Fahrrad & Co ..... Cool
https://lbu-beratung.de/
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#3
Ein Pedelec ist aber immer noch Ein Fahrrad..... Wo steht das da eine CE gebraucht wird.... Solange es nicht in Verkehr gebracht wird....
 ex:NCM Moscow 36/48V, Rockshox TK30 Gold, 27,5, C6, Suntour Sattelstütze und Doppelbremsabschalter
Ex FAT black
Stromer ST1X
#4
@maxblank : Dann muss er sich ja auskennen Wink
Fett , fetter, Fantic Fat :-)
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#5
Keine Ahnung, stelle mir aber die Frage, wie es denn überhaupt dann mit alten Fahrrädern, die vor Erlassung der Vorschriften zur EU CE-Konfirmität in Verkehr gebracht wurden, aussieht. Nach der Logik des Anwalts dürfte ich mit denen auch nicht mehr fahren. Schließlich ist ein Pedelec immer noch ein Fahrrad und kein Kraftfahrzeug.
Gleiches müsste dann für viele weitere Produkte ,die älter als die Vorschrift, sind gelten.
Aber wer weiß das schon so genau.
#6
Eben alles typisch Deutschland , ein Dschungel an Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften :-)
Fett , fetter, Fantic Fat :-)
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  • mr.klam
#7
Alles sehr durchsichtig . Mit was generiert man mehr Umsatz , mit Bastelsätzen oder kompletten Bikes ? Den Händlern ist es bestimmt nicht verborgen geblieben was für Summen entweder über Amazon oder direkt nach CN geflossen sind . Da macht es sich doch ganz gut wenn aus berufenen Mund ein Paar warnende Worte kommen . Dodgy
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  • Crusaider1, Kolibri, Kubi56, markustoe
#8
Irgendwie müssen die Leute ja verunsichert werden. Denke auch, dass da System hinter steckt..
#9
Immer dieselben Märchen... "Bremsen können aufgrund der größeren Masse und Geschwindigkeiten versagen" - klar, die normalen Fahrräder werden ja ausschließlich von 60kg-Einheits-Fahrern und bis maximal 20 km/h bewegt...

Rechtlich wird da sehr viel wild durcheinandergewürfelt ("Hersteller", "in Verkehr bringen", "CE-Konformität"), das für den Privatmann meines Wissens nach keinerlei Bedeutung hat. Dass die Haftpflicht bei Fahrlässigkeit nicht zahlen würde, ist auch eine sehr gewagte Behauptung - wann denn sonst?

Gruß
Kolibri
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  • apple65, Christtcwhm
#10
(04-03-2020, 16:34)Kubi56 schrieb: Irgendwie müssen die Leute ja verunsichert werden. Denke auch, dass da System hinter steckt..

Nein. So einfach ist es nicht. Erstens nicht typisch deutsch, da die einschlägigen Normen mit der Bezeichnung EN oder ISO europäische oder sogar weltweite Normen sind.
Zweitens, weil die technische Prüfung von reinen Fahrrädern einer anderen Norm, der DIN EN ISO 4210 (9 Teile), unterliegt. Per Definition 'Fahrräder', welche ausschliesslich mit reiner Muskelkraft betrieben werden können.
Pedelecs hingegen müssen nach der DIN EN 15194 geprüft werden. Ebenfalls müssen sie der EMV- und Maschinenrichtlinie entsprechen.

Das bedeutet im einzelnen:
- elektrische und funktionale Sicherheit muss erbracht und nachgewiesen werden,
- alle sicherheitsbedeutenden Bauteile müssen geprüft und nachgewiesen werden,
- Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit
Nur, um ein paar wesentliche Punkte zu nennen.

Wer kann diese Nachweise, als Einzelperson, nach einem Umbau schon erbringen?

Streng genommen hätte ich schon für den Anbau eines Gepäckträgers am Moscow bzw. am Aspen die Freigabe von LC einholen müssen.
Ob eine Versicherung bei einem Crash zahlen würde hängt davon ab, wie ein Sachverständiger den Gepäckträger mit dem Unfall in Verbindung bringt.
Eine andere Größenordnung ist es allerdings, nur durch den Einbau eines Motor und Akku's, aus einem stinknormalen Fahrrad ein Pedelec herzustellen.
Beste Grüße
Gerhard



























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  • Crusaider1, maxblank, Roots Rocker


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