Die ganze Rechtsprechung ist hier meiner Meinung nach etwas eigenartig:
Mit einem PKW, welcher weit mehr 200 km/h fahren kann, Schrittgeschwindigkeit
in einem verkehrsberuhigten Bereich zu fahren, ist nach StVo legal.
Mít einem E-Bike, das 50 km/h oder schneller fahren kann, mit 27 km/h auf einem
Radweg zu fahren, aber illegal?
Wenn man meint, dass jüngere Personen nicht verantwortungsvoll mit E-Bikes
die solche Geschwindigkeiten erreichen können, umgehen können, könnte man
diese z.B. ab 18 freigeben, Personen unter 18 könnten dann weiterhin die auf 25 km/h
begrenzten Pedelecs fahren.
Würde meiner Meinung nach mehr Sinn machen, als die jetzige Regelung.
Mit einem PKW, welcher weit mehr 200 km/h fahren kann, Schrittgeschwindigkeit
in einem verkehrsberuhigten Bereich zu fahren, ist nach StVo legal.
Mít einem E-Bike, das 50 km/h oder schneller fahren kann, mit 27 km/h auf einem
Radweg zu fahren, aber illegal?
Wenn man meint, dass jüngere Personen nicht verantwortungsvoll mit E-Bikes
die solche Geschwindigkeiten erreichen können, umgehen können, könnte man
diese z.B. ab 18 freigeben, Personen unter 18 könnten dann weiterhin die auf 25 km/h
begrenzten Pedelecs fahren.
Würde meiner Meinung nach mehr Sinn machen, als die jetzige Regelung.