16-05-2019, 13:29
Frank, es wird dabei oft vergessen, dass viele seinerzeit für Fahräder freigegebene Wege auch gleichzeitig Fußgängerwege sind. Damals hat noch niemand an Pedelecs gedacht. Dort gilt lt. StVO Schrittgeschwindigkeit, 5 bis 7 km/h, für Radfahrer. Dann kommt jemand mit seinem 45 km/h S-Pedelec und fährt mit 7km/h auf dem Weg. Wer es glaubt ...
Interessant ist das Interview mit dem GF von Bosch eBike Systems.
https://blog.tagesanzeiger.ch/outdoor/in...-straftat/
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Beste Grüße
Gerhard
Gerhard