09-09-2019, 19:27
Puh...ein Verkäufer zum "an die Wand klatschen"...oder Schadensersatz, je nach vorheriger Absprache...
Wenn man dich wörtlich nimmt & es wäre wirklich eine "Abholung" vereinbart gewesen, sprich Verkauf an dich bestätigt, dann könntest dir ein vergleichbares kaufen und vom Verkäufer die Mehrkosten einfordern, die dir dadurch entstanden sind...
...oder falls nicht gegeben: Aufwandsersatz für die vergebliche Anreise.
Wenn man dich wörtlich nimmt & es wäre wirklich eine "Abholung" vereinbart gewesen, sprich Verkauf an dich bestätigt, dann könntest dir ein vergleichbares kaufen und vom Verkäufer die Mehrkosten einfordern, die dir dadurch entstanden sind...
...oder falls nicht gegeben: Aufwandsersatz für die vergebliche Anreise.
LG
Christian
Christian