e-Bike Nachrüstung: Haftung, Gefahr und Risiken
#14
Siehe weiter oben. Es bleibt ein Fahrrad.
Alle rechtlich relevanten Dinge bleiben unberührt incl. Haftpflicht.
Deine Schäden sind dann aber dein persönliches Problem.
Im übrigen gilt, dass du mit dem Lieferanten des Nachrüstsatzes eine evtl Eignung für dein Rad abklären sollst.
Für alle technischen Details, wie elektrische Abschirmung , Bremsabschaltung etc. Ist der Impoteuer bzw. Hersteller zuständig.


Nachrichten in diesem Thema
RE: e-Bike Nachrüstung: Haftung, Gefahr und Risiken - von Kubi56 - 04-03-2020, 21:19

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste