Tuning - die Rennleitung schaut jetzt hin
#18
@Reiner das klärt immer noch nicht die Frage, ob das mitführen einer Tuning App strafbar ist. Eine Straftat, mein Rechtsverständnis, liegt dann vor wenn die Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit tatsächlich ausgeführt wurde. Nicht der bloße Anfangsverdacht, man könnte mit dieser App ein Bike innerhalb des Geltungsbereiches der StVO illegal betreiben. Gesetze werden wohlweisslich so formuliert, dass eine Übertretung der Vorschriften bestraft wird, aber nicht die Möglichkeit dazu. Kann der Gesetzgeber aber nicht anders formulieren. Dann müsste jedes Auto aus der Stadt verbannt werden, weil es die Möglichkeit bereitstellt, innerstädtisch mit mehr als 50km/h unterwegs zu sein.

Ein schwieriges Thema, ich weiss. Offenbar braucht es dazu eine höchstrichterliche Entscheidung, um Klarheit zu schaffen.
Beste Grüße
Gerhard



























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RE: Tuning - die Rennleitung schaut jetzt hin - von gerhard23 - 03-10-2020, 16:48

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