11-10-2020, 11:00
Nicht nur das E-Bike ist auffällig , auch die Fahrweise war es ja. Wenn man schon in einer Stadt mit so einem Teil unterwegs ist dann sollte man das unauffällig machen, also beispielsweise den tortengroßen Motor mit Packtaschen verdecken und immer fleissig treten. ;)
Zu dem Strafmass, solche Taten landen i.d.R. nicht vor Gericht sondern werden per Strafbefehlsverfahren ohne Verhandlung von einem Amtsrichter erledigt. Und der entscheidet nach Aktenlage (und seiner Laune) , da wird nicht unterschieden nach Bastelbude oder eleganten Renner sondern nach technischen Gutachten und dem Verhalten des Beschuldigten bei und nach der Tat. Fährt das Teil laut Gutachten 50km/h oder sogar noch schneller ist zwingend ein Motorrad- Führerschein erforderlich, da spielt es keine Rolle warum das Teil so schnell ist.
Zu dem Strafmass, solche Taten landen i.d.R. nicht vor Gericht sondern werden per Strafbefehlsverfahren ohne Verhandlung von einem Amtsrichter erledigt. Und der entscheidet nach Aktenlage (und seiner Laune) , da wird nicht unterschieden nach Bastelbude oder eleganten Renner sondern nach technischen Gutachten und dem Verhalten des Beschuldigten bei und nach der Tat. Fährt das Teil laut Gutachten 50km/h oder sogar noch schneller ist zwingend ein Motorrad- Führerschein erforderlich, da spielt es keine Rolle warum das Teil so schnell ist.