Es ist endlich da, mein Milano Plus
#15
@markustoe
Nur in Österreich. Also da ist es generell verboten den Hund am Rad mitlaufen zu lassen, egal ob frei oder angeleint


In der Regel dürfen keine Haus- oder Stalltiere „von Kraftfahrzeugen aus“ geführt werden, wie es in § 28 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt.

Es ist also verboten, seinen Hund oder ein anderes Tier von einem Motorrad oder aus einem Auto heraus Gassi zu führen.

Dies ist normalerweise auch verboten, wenn es sich um die Straßenbenutzung per Fahrrad handelt.

Ein Hund kann am Fahrrad aber auch aus rechtlicher Sicht mitlaufen, denn dazu formuliert die StVO eine Ausnahme.

Allerdings muss die ihn begleitende Person ausreichend einwirken können (§ 28 Abs. 1 S. 1 StVO), damit das Tier nicht den Verkehr gefährdet

Quelle
https://www.bussgeldkatalog.org/hund-fahrrad/
Moscow Plus / 29 Zoll / 48V / 16 AH 
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  • Christtcwhm


Nachrichten in diesem Thema
Es ist endlich da, mein Milano Plus - von danih - 28-06-2021, 14:18
RE: Es ist endlich da, mein Milano Plus - von Waldkäfer - 11-07-2021, 13:47

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