29-05-2021, 16:56
Markus, ganz so einfach ist es gewiss nicht. Es kommt sicher auf den Einzelfall an, wie ein Richter es auslegt. Ein S-Pedelec gehört genauso wenig auf einen Radweg wie ein Motorrad. Ein Motorradfahrer könnte auch behaupten, auf einem Radweg fährt er mit seiner 600er Milkyway nur die erlaubten 25km/h.
Daraus folgt, der Unfall wäre nicht passiert, wenn der S-Pedelec Fahrer die Rechtslage nicht ignoriert hätte.
Bestätigen dann auch noch Augenzeugen, dass das S-Pedelec schon vorher mit hoher Geschwindigkeit an allen Pedelecs vorbeigeschossen ist...
Ein Richter entscheidet, welche Schlüsse er aus den Aussagen der Augenzeugen zieht. Vorsatz oder Fahrlässigkeit?
Entscheidet der Richter auf Vorsatz, weil durch die Geschwindigkeit ein Personenschaden anderer inkauf genommen wurde, greift die 5000€ Deckelung nicht mehr. Die Rechtsabteilung jeder Versicherung wird sich gerne dieser Argumentation anschliessen, notfalls durch alle Instanzen.
Im Erfolgsfall bedeutet es für den Unfallverursacher wahrscheinlich ebenfalls den finanziellen Ruin.
Daraus folgt, der Unfall wäre nicht passiert, wenn der S-Pedelec Fahrer die Rechtslage nicht ignoriert hätte.
Bestätigen dann auch noch Augenzeugen, dass das S-Pedelec schon vorher mit hoher Geschwindigkeit an allen Pedelecs vorbeigeschossen ist...
Ein Richter entscheidet, welche Schlüsse er aus den Aussagen der Augenzeugen zieht. Vorsatz oder Fahrlässigkeit?
Entscheidet der Richter auf Vorsatz, weil durch die Geschwindigkeit ein Personenschaden anderer inkauf genommen wurde, greift die 5000€ Deckelung nicht mehr. Die Rechtsabteilung jeder Versicherung wird sich gerne dieser Argumentation anschliessen, notfalls durch alle Instanzen.
Im Erfolgsfall bedeutet es für den Unfallverursacher wahrscheinlich ebenfalls den finanziellen Ruin.
Beste Grüße
Gerhard
Bavarian Fox (Cruiser), NCM Aspen+
Gerhard
Bavarian Fox (Cruiser), NCM Aspen+