Automatische Anfahrhilfe beim c7
#12
(13-05-2019, 17:11)Martin schrieb:
(25-04-2018, 12:17)apple65 schrieb: Wenn richtig (25 km/h und Schiebehilfe/Daumengas bis 6 Km/h) konfiguriert, dürfen die Displays auch ganz offiziell benutzt werden.

Gibts da irgendwie ne offizielle Meinung zu? Rechtssprechung etc.
MMartin

Warum sollte es die geben? Eine Straftat (Tuning) ist erst dann eine Straftat, wenn sie nachweislich begangen wurde. Nicht, wenn man sie begehen könnte. Du kannst auch mit einer Schreckschuss-, Gaspistole in eine Bank gehen. Kleiner Waffenschein vorausgesetzt. Solange sie in Deiner Jacke bleibt und nicht dem Kassierer unter die Nase gehalten wird, kann Dir niemand was. Mit einem Schlosserhammer kann man jemanden erschlagen, mit einem Steakmesser jemanden erstechen. Sind deren Benutzung, dafür wofür sie gedacht sind, deshalb verboten?
Ich persönlich stehe Tuning eher kritisch gegenüber, hätte aber kein Problem das C6 im legalen Bereich zu benutzen. Nicht Du musst nachweisen nicht getuned zu haben, sondern Dir muss aktives Tuning unter Manipulation des C6 nachgewiesen werden.
Beste Grüße
Gerhard

Bavarian Fox (Cruiser), NCM Aspen+

























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  • markustoe, sturzflug11


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RE: Automatische Anfahrhilfe beim c7 - von gerhard23 - 13-05-2019, 20:03
RE: Automatische Anfahrhilfe beim c7 - von evo - 15-05-2019, 17:04
RE: Automatische Anfahrhilfe beim c7 - von evo - 17-05-2019, 16:27
RE: Automatische Anfahrhilfe beim c7 - von evo - 18-05-2019, 15:41

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