23-02-2020, 11:13
(23-02-2020, 10:28)Kubi56 schrieb: War ja mehr ironisch gemeint.
Ausserdem ist es ziemlich gleichgültig ob man nun jemanden mit 120 Kg oder 125 Kg erwischt.
Macht am Ende keinen großen Unterschied. Eigentlich müssten die Radhersteller auch auf so eine Bestimmung hinweisen weil die auch wissen, dass das eine oder andere noch angebaut wird.
@Kubi56 ganz genau. Wenn man ein 27kg Moscow StVO-tauglich machen möchte muss noch Beleuchtung dran, eine Bimmel, Reflektoren. Dann käme man schon nahe an die 30kg Grenze.
Deshalb ist nur die Angabe zul. Gesamtgewicht sinnvoll. Das einzuhalten obliegt dem Benutzer und nicht dem Hersteller bzw. Händler.
Es gibt für Leichtmofas bis 20km/h eine Ausnahmeverordnung aus dem Jahr 1993/1998. Dort ist von 30kg die Rede. Hat aber nichts mit heutigen Pedelecs zu tun.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvra...00993.html
Beste Grüße
Gerhard
Bavarian Fox (Cruiser), NCM Aspen+
Gerhard
Bavarian Fox (Cruiser), NCM Aspen+