Tuning - die Rennleitung schaut jetzt hin
#5
@chris und da habe ich meine Zweifel, ob alleine die Möglichkeit tunen zu können ausreicht. Es müsste irgendwo gesetzlich festgelegt sein, dass alleine das mitführen einer Tuningmöglichkeit schon strafbar ist. Das habe ich bisher nirgendwo finden können. Mit einem Wagenheber kann man auch jemanden erschlagen. Solange man ihn nur als Wagenheber benutzt, wird er nicht als strafbares Mordwerkzeug eingezogen.
Beste Grüße
Gerhard

Bavarian Fox (Cruiser), NCM Aspen+

























[-] Die folgenden 3 Benutzer sagen Danke zu gerhard23 für diesen Beitrag:
  • Kubi56, ThunderTiger, Whit


Nachrichten in diesem Thema
RE: Tuning - die Rennleitung schaut jetzt hin - von gerhard23 - 03-10-2020, 07:28

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste