03-10-2020, 07:28
@chris und da habe ich meine Zweifel, ob alleine die Möglichkeit tunen zu können ausreicht. Es müsste irgendwo gesetzlich festgelegt sein, dass alleine das mitführen einer Tuningmöglichkeit schon strafbar ist. Das habe ich bisher nirgendwo finden können. Mit einem Wagenheber kann man auch jemanden erschlagen. Solange man ihn nur als Wagenheber benutzt, wird er nicht als strafbares Mordwerkzeug eingezogen.
Beste Grüße
Gerhard
Bavarian Fox (Cruiser), NCM Aspen+
Gerhard
Bavarian Fox (Cruiser), NCM Aspen+