03-10-2020, 13:55
@chris
Aber da sind wir wieder am Ursprung !
Ist es rechtlich überhaupt zulässig einen Missbrauch der vorhanden Vorrichtung einfach zu unterstellen?
Das müssen letztendlich Richter entscheiden. Das Navi in meinem Auto hat werkseitig die Möglichkeit den Blitzerwarner zu aktivieren. Das ist, wie wir alle wissen, nicht erlaubt. Bin ich allein aufgrund der Tatsache, dass ich das Teil aktivieren kann schon straffällig geworden ? Sicher nicht. Wenn doch, müsste ich das Auto zurückgeben können.
Wie so oft sehr viel Grauzone und Richter müssen die Arbeit der Politiker machen, da diese oft nicht in der Lage sind Gesetze ordentlich zu formulieren. Siehe letzte Verschärfung der Straßenverkehrsordnung bzgl. Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen.
Aber da sind wir wieder am Ursprung !
Ist es rechtlich überhaupt zulässig einen Missbrauch der vorhanden Vorrichtung einfach zu unterstellen?
Das müssen letztendlich Richter entscheiden. Das Navi in meinem Auto hat werkseitig die Möglichkeit den Blitzerwarner zu aktivieren. Das ist, wie wir alle wissen, nicht erlaubt. Bin ich allein aufgrund der Tatsache, dass ich das Teil aktivieren kann schon straffällig geworden ? Sicher nicht. Wenn doch, müsste ich das Auto zurückgeben können.
Wie so oft sehr viel Grauzone und Richter müssen die Arbeit der Politiker machen, da diese oft nicht in der Lage sind Gesetze ordentlich zu formulieren. Siehe letzte Verschärfung der Straßenverkehrsordnung bzgl. Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen.