23-11-2019, 09:36
(23-11-2019, 09:05)broker6 schrieb: 24 Monate 2 Jahre,
Ist in dieser Zeit etwas Defekt ist der Verkäufer verpflichtet zu Reparieren,Nachzubessern oder zu Ersetzen.
Afaik gilt nach 6 Monaten aber die Beweislastumkehr.
Wenn man dann keinen kulanten Verkäufer hat, sieht es für den Kunden gar nicht so gut aus, es sei denn, er ist gewillt, u.U. teure, Gutachten selbst zu zahlen...
Fat guys need Fatbikes