Rücknahmen bei Leoncycle
#21
Nochmal zum eigentlichen Thema. Ich habe hier mal kurz ein Zitat von Stiftung Warentest:

„Wertersatz hat der Kunde nach einem Widerruf nur dann zu leisten, wenn „der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war” (Paragraf 357 Absatz 7 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Das bedeutet: Entstehen durch das Prüfen der bestellten Ware Gebrauchspuren (etwa durch das Aufbauen eines Möbelstücks), muss der Kunde den dadurch entstandenen Wertverlust NICHT ersetzen. Etwas anderes gilt, wenn der Kunde bei der Nutzung über die Prüfung hinausging (etwa Gebrauchsspuren durch Tragen eines Kommunionkleides während der gesamten Feier). Die Höhe des möglichen Wertersatz ist für jeden Artikel einzeln zu bestimmen. Es gibt keine festen Pauschalen. Streiten sich Verkäufer und Käufer, ob eine Wertverlust durch eine zulässige Prüfungshandlung oder durch eine Nutzung darüber hinaus entstanden ist, hat der Verkäufer die Beweislast. Er muss erstens konkrete Belege dafür vorlegen, dass tatsächlich ein Wertverlust entstanden ist und zweitens nachweisen, dass die Art und Weise der Nutzung durch den Kunden über eine zulässige Prüfung des Ware hinausging.“

Link: https://www.test.de/Einkauf-im-Internet-...4320162-0/

und

Stichwort Recht: Laut Verbraucherzentrale dürfen Online-Shops auch Retouren wieder als Neuware verkaufen - und müssen nicht auf vorherige Reisestrapazen hinweisen. Dies gelte zumindest unter der Bedingung, dass sich die Produkte nach wie vor in einem neuwertigen Zustand befänden.

Link: https://www.teltarif.de/online-shop-shop...47455.html



.. und allen Leon Cycle Mitarbeitern im Forum sage ich nun meine persönliche Meinung:

Ich halte es für keine gängige Praxis, Wertverlustpauschalen zu erheben. Das Risiko von Rückläufern liegt bei Internetverkäufen nun mal leider beim Händler. Wie der Händler mit Rückläufern umgeht (Reduzierter Preis/ Lagerverkauf) ist nun mal sein Problem. Was nun hier leider völlig untergeht ist der Kunde. Das Ende der Geschichte ist ein unzufriedener Kunde. Ich arbeite selber im Service und weiß, wie schwierig es manchmal ist, einen Kunden zufriedenzustellen. Das sollte aber meines Erachtens absolute Priorität haben. Denn ein zufriedener Kunde, der das Gefühl hat, er wird ernst genommen und gut supported, kauft mit mir mit Sicherheit ein zweites oder gar drittes Folgeprodukt ab und wird diese positiven Erfahrungen auch an Dritte weitergeben. Das ist bei mir nicht der Fall.
[-] Die folgenden 6 Benutzer sagen Danke zu Wilkwood für diesen Beitrag:
  • apple65, armin1, cocoon, goodluck, mrlee, sam rothstein
#22
Ich finde es auch eine Sauerei...gut ...man kann sich vorher informieren ..nur wer z.b. wie ich das Rad über Amazon kauft ..der Firma findet diese Rücknahme regeln dort erst garnicht!! Das würde ja Amazon schon gar nicht dulden!!
Wie gesagt ..ich habe mein Rad über Amazon gekauft und dann schrieb Leon cycle mich an das ich Wertverlust usw zahlen müsste und Abholung.
Ich habe dann sofort Amazon eingeschaltet ...und siehe da.. aufeinmal wird es kostenlos abgeholt und es soll auch laut Amazon nicht einbehalten werden.
Der verstößt gegen die Marketplace Regeln
[-] Die folgenden 3 Benutzer sagen Danke zu Silbervan für diesen Beitrag:
  • apple65, sam rothstein, Wilkwood
#23
(17-08-2017, 16:34)Silbervan schrieb: Ich finde es auch eine Sauerei...gut ...man kann sich vorher informieren ..nur wer z.b. wie ich das Rad über Amazon kauft ..der Firma findet diese Rücknahme regeln dort erst garnicht!! Das würde ja Amazon schon gar nicht dulden!!
Wie gesagt ..ich habe mein Rad über Amazon gekauft und dann schrieb Leon cycle mich an das ich Wertverlust usw zahlen müsste und Abholung.
Ich habe dann sofort Amazon eingeschaltet ...und siehe da.. aufeinmal wird es kostenlos abgeholt und es soll auch laut Amazon nicht einbehalten werden.
Der verstößt gegen die Marketplace Regeln

Hallo

Zitat Amazon: "Bitte beachten Sie, dass Sie jeden Artikel in dem Zustand zurückgeben müssen, wie Sie ihn erhalten haben. Das heißt, neue Artikel müssen auch bei Rückgabe ungebraucht und unbeschädigt sowie vollständig sein." Zitatende.

Kann man sich jetzt wunderbar streiten, ob eine Nutzung über 10KM dann als "gebraucht" gilt. Ich pers. würde das bejahen. Halte wenig von der Mentalität... kommen lassen... ausprobieren... zurück geben... die Kosten sollen andere tragen. Meine ganz pers. Meinung: Wer sich's kommen lässt und 40KM mit radelt muss dafür in irgend einer Form löhnen.

Gruß
[-] Die folgenden 5 Benutzer sagen Danke zu obk für diesen Beitrag:
  • BennyMD, LCSnake, Pony, Ralf-1969, ThunderTiger
#24
(18-08-2017, 13:27)obk schrieb:
(17-08-2017, 16:34)Silbervan schrieb: Ich finde es auch eine Sauerei...gut ...man kann sich vorher informieren ..nur wer z.b. wie ich das Rad über Amazon kauft ..der Firma findet diese Rücknahme regeln dort erst garnicht!! Das würde ja Amazon schon gar nicht dulden!!
Wie gesagt ..ich habe mein Rad über Amazon gekauft und dann schrieb Leon cycle mich an das ich Wertverlust usw zahlen müsste und Abholung.
Ich habe dann sofort Amazon eingeschaltet ...und siehe da.. aufeinmal wird es kostenlos abgeholt und es soll auch laut Amazon nicht einbehalten werden.
Der verstößt gegen die Marketplace Regeln

Hallo

Zitat Amazon: "Bitte beachten Sie, dass Sie jeden Artikel in dem Zustand zurückgeben müssen, wie Sie ihn erhalten haben. Das heißt, neue Artikel müssen auch bei Rückgabe ungebraucht und unbeschädigt sowie vollständig sein." Zitatende.

Kann man sich jetzt wunderbar streiten, ob eine Nutzung über 10KM dann als "gebraucht" gilt. Ich pers. würde das bejahen. Halte wenig von der Mentalität... kommen lassen... ausprobieren... zurück geben... die Kosten sollen andere tragen. Meine ganz pers. Meinung: Wer sich's kommen lässt und 40KM mit radelt muss dafür in irgend einer Form löhnen.

Gruß

Sehe ich auch so, es ist ein riesen Unterschied ob ich ein Fahrzeug ausprobiere oder ein Produkt das keinen sichtbaren materiellen Verschleiss hat!
Moscow 27,5" 48V, C6BBT, EPIXON 120, NCX SP12, DT Swiss, Deore XT, AVID, Race King 2.2 RS
---
FT 26 48V, Deckas 44T, Deore M591, KMC X-8, Willyn UL, FD 7075, Tektro Auriga, CFK Vorbau,Lenker, Sattelst., Jumbo Jim 4,0"/4,4"
[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu Ralf-1969 für diesen Beitrag:
  • ThunderTiger
#25
So..zur info
Händler hat eingelenkt ..
Rad erfolgreich zurück gegeben und kein Cent Abzug.
#26
...eingelenkt weil Amazon ihn sonst mit seinem Account sperren würde. Das heisst nicht, dass er das jetzt genauso sieht wie Du - er wurde nur seitens Amazon dazu gezwungen.
NCM Moscow 2016 in 29" - ein paar Kleinigkeiten dran gemacht, aber nie ganz fertig. ;)
#27
(23-08-2017, 13:19)Silbervan schrieb: So..zur info
Händler hat eingelenkt ..
Rad erfolgreich zurück gegeben und kein Cent Abzug.

Hallo

Jau; und der Kunde, der das Rad als "neu" untergejubelt bekommt, freut sich ganz dolle... Knutsch

Bei der Mentalität darfst zumindest Du dich nicht beklagen, wenn Dir selbiges auch passiert!

Gruß
[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu obk für diesen Beitrag:
  • ThunderTiger
#28
Sollte mir das passieren gebe ich ich den Artikel natürlich zurück.. und außerdem darf der Händler das gebrauchte Rad nicht einfach ohne angabe als neu verkaufen !!
Das gehört eben zum Geschäftsrisiko ....vor Jahren war das noch anders ..wo es diese Gesetze noch nicht gab ...da haben sich alle Händler ne goldene Nase verdient und der Kunde wurde ausgenommen.
Ich selber habe bis letztes Jahr ..11 Jahre lang im online Handel gearbeitet ... Gebrauchte Artikel ...gehen nicht wieder als neu in den Shop sondern mit geänderter Artikelbeschreibung.
Ist eben so !!!
Dafür muss man mir hier oder auch anderen nicht den schwarzen Peter zuschieben
#29
(23-08-2017, 15:40)Silbervan schrieb: Sollte mir das passieren gebe ich ich den Artikel natürlich zurück.. und außerdem darf der Händler das gebrauchte Rad nicht einfach ohne angabe als neu verkaufen !!

Hallo

Ach so... es ist jetzt "gebraucht"! Ja dann...

Zitat:Zitat Amazon: "Bitte beachten Sie, dass Sie jeden Artikel in dem Zustand zurückgeben müssen, wie Sie ihn erhalten haben. Das heißt, neue Artikel müssen auch bei Rückgabe ungebraucht und unbeschädigt sowie vollständig sein." Zitatende.


Den Rest kann sich jeder denken!

Gruß
[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu obk für diesen Beitrag:
  • Ralf-1969
#30
Egal was da von Amazon zitiert würde... Die wollen dir auch nur die ruckgabeflut eindämmen.
Es gibt nun mal das uneingeschränkte Rückgaberecht..Punkt und aus.
Und genau da man das Recht die waren auszuprobieren und zu testen ..was man ja im Laden auch kann ...


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste