17-08-2017, 08:11
Nochmal zum eigentlichen Thema. Ich habe hier mal kurz ein Zitat von Stiftung Warentest:
„Wertersatz hat der Kunde nach einem Widerruf nur dann zu leisten, wenn „der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war” (Paragraf 357 Absatz 7 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Das bedeutet: Entstehen durch das Prüfen der bestellten Ware Gebrauchspuren (etwa durch das Aufbauen eines Möbelstücks), muss der Kunde den dadurch entstandenen Wertverlust NICHT ersetzen. Etwas anderes gilt, wenn der Kunde bei der Nutzung über die Prüfung hinausging (etwa Gebrauchsspuren durch Tragen eines Kommunionkleides während der gesamten Feier). Die Höhe des möglichen Wertersatz ist für jeden Artikel einzeln zu bestimmen. Es gibt keine festen Pauschalen. Streiten sich Verkäufer und Käufer, ob eine Wertverlust durch eine zulässige Prüfungshandlung oder durch eine Nutzung darüber hinaus entstanden ist, hat der Verkäufer die Beweislast. Er muss erstens konkrete Belege dafür vorlegen, dass tatsächlich ein Wertverlust entstanden ist und zweitens nachweisen, dass die Art und Weise der Nutzung durch den Kunden über eine zulässige Prüfung des Ware hinausging.“
Link: https://www.test.de/Einkauf-im-Internet-...4320162-0/
und
Stichwort Recht: Laut Verbraucherzentrale dürfen Online-Shops auch Retouren wieder als Neuware verkaufen - und müssen nicht auf vorherige Reisestrapazen hinweisen. Dies gelte zumindest unter der Bedingung, dass sich die Produkte nach wie vor in einem neuwertigen Zustand befänden.
Link: https://www.teltarif.de/online-shop-shop...47455.html
.. und allen Leon Cycle Mitarbeitern im Forum sage ich nun meine persönliche Meinung:
Ich halte es für keine gängige Praxis, Wertverlustpauschalen zu erheben. Das Risiko von Rückläufern liegt bei Internetverkäufen nun mal leider beim Händler. Wie der Händler mit Rückläufern umgeht (Reduzierter Preis/ Lagerverkauf) ist nun mal sein Problem. Was nun hier leider völlig untergeht ist der Kunde. Das Ende der Geschichte ist ein unzufriedener Kunde. Ich arbeite selber im Service und weiß, wie schwierig es manchmal ist, einen Kunden zufriedenzustellen. Das sollte aber meines Erachtens absolute Priorität haben. Denn ein zufriedener Kunde, der das Gefühl hat, er wird ernst genommen und gut supported, kauft mit mir mit Sicherheit ein zweites oder gar drittes Folgeprodukt ab und wird diese positiven Erfahrungen auch an Dritte weitergeben. Das ist bei mir nicht der Fall.
„Wertersatz hat der Kunde nach einem Widerruf nur dann zu leisten, wenn „der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war” (Paragraf 357 Absatz 7 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Das bedeutet: Entstehen durch das Prüfen der bestellten Ware Gebrauchspuren (etwa durch das Aufbauen eines Möbelstücks), muss der Kunde den dadurch entstandenen Wertverlust NICHT ersetzen. Etwas anderes gilt, wenn der Kunde bei der Nutzung über die Prüfung hinausging (etwa Gebrauchsspuren durch Tragen eines Kommunionkleides während der gesamten Feier). Die Höhe des möglichen Wertersatz ist für jeden Artikel einzeln zu bestimmen. Es gibt keine festen Pauschalen. Streiten sich Verkäufer und Käufer, ob eine Wertverlust durch eine zulässige Prüfungshandlung oder durch eine Nutzung darüber hinaus entstanden ist, hat der Verkäufer die Beweislast. Er muss erstens konkrete Belege dafür vorlegen, dass tatsächlich ein Wertverlust entstanden ist und zweitens nachweisen, dass die Art und Weise der Nutzung durch den Kunden über eine zulässige Prüfung des Ware hinausging.“
Link: https://www.test.de/Einkauf-im-Internet-...4320162-0/
und
Stichwort Recht: Laut Verbraucherzentrale dürfen Online-Shops auch Retouren wieder als Neuware verkaufen - und müssen nicht auf vorherige Reisestrapazen hinweisen. Dies gelte zumindest unter der Bedingung, dass sich die Produkte nach wie vor in einem neuwertigen Zustand befänden.
Link: https://www.teltarif.de/online-shop-shop...47455.html
.. und allen Leon Cycle Mitarbeitern im Forum sage ich nun meine persönliche Meinung:
Ich halte es für keine gängige Praxis, Wertverlustpauschalen zu erheben. Das Risiko von Rückläufern liegt bei Internetverkäufen nun mal leider beim Händler. Wie der Händler mit Rückläufern umgeht (Reduzierter Preis/ Lagerverkauf) ist nun mal sein Problem. Was nun hier leider völlig untergeht ist der Kunde. Das Ende der Geschichte ist ein unzufriedener Kunde. Ich arbeite selber im Service und weiß, wie schwierig es manchmal ist, einen Kunden zufriedenzustellen. Das sollte aber meines Erachtens absolute Priorität haben. Denn ein zufriedener Kunde, der das Gefühl hat, er wird ernst genommen und gut supported, kauft mit mir mit Sicherheit ein zweites oder gar drittes Folgeprodukt ab und wird diese positiven Erfahrungen auch an Dritte weitergeben. Das ist bei mir nicht der Fall.