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(10-06-2018, 12:38)chris schrieb: https://www.forschungsinformationssystem...is/355098/
- erforderliche Betriebserlaubnis beziehungsweise Einzelzulassung des Herstellers (EU-Typgenehmigung),
- erforderliches Versicherungskennzeichen
- verbotener Transport von Personen im Anhänger (§ 32a StVZO),
- verbotene Benutzung des Radweges innerorts (Ausnahme: Zusatzschild "Mofa frei" oder abgeschalteter Motor)
- 0,5 Promille-Grenze als Kraftfahrzeugführer
- Führerschein erforderlich
- Kraftrad-Helmpflicht
- Mindestalter 15 beziehungsweise 16 Jahre
- Funktionierende Beleuchtung mit Prüfzeichen, auch im Stand (außer E-Bikes bis 20 Kilometer pro Stunde)
- Mindestprofiltiefe der Reifen von 1 Millimeter
Musste selbst erst mal googlen - aber da nehme ich doch lieber ein Pedelec
Hallo Chris,
danke das ist doch endlich mal eine (fast) Klarstellung
3 Dinge bleiben für mich noch unklar:
1. „Die Fahrzeuge der Unterklasse L1e-A besitzen eine maximale Nennleistung von 1 Kilowatt und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde. Als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit wird in dem Fall die Geschwindigkeit ohne Treten gesehen.“
Das heisst für mich, mit Gasgriff ohne zu treten max 25kmh.
Beim Treten darf die maximale Geschwindigkeit jedoch höher sein wie 25kmh?!
Da würde ich gerne die RadRhino Besitzer fragen, ob das zutrifft und wie schnell Vmax beim Treten ist?
2. „Neben E-Bikes, welche schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren, bedürfen S-Pedelecs deshalb beim Fahren einen Kraftradhelm, welcher jedoch in der Regel keine ausreichende Belüftung bietet. “
Man muss also einen Kraftradhelm tragen, obwohl bekannt ist, dass diese nicht ausreichend belüftet sind!? Man nimmt also in Kauf, dass der Biker im Sommer einen Hizschlag bekommt? Das kann es doch wohl nicht sein.
3. „Außerorts dürfen Radwege befahren werden.“
Das heißt ja dann wohl auch, dass Feld, Wald und Strand befahren werden darf, da sich diese normalerweise außerorts befinden.
Ich hoffe ich nerve euch nicht mit diesen Vorschriften, aber genau das RadRhino wirft diese Fragen ja auf.
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Ich lese das anders:
bis 25 km/h ohne zu treten - ja
Schneller als 25 km/h nein, sonst müsste es als S-Pedelec oder L1e-B zugelassen sein.
„Außerorts dürfen Radwege befahren werden.“ - ich meine das würde geändert, so dass man auch dort keine Radwege mehr benutzen darf.
Beste Grüße
Chris
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Generell mit Motor max 25km/h, nur treten ist dann egal....
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Hallo zusammen,
zum Thema Helmpflicht habe ich nun lange gelesen und folgendes gefunden, letzte Aktualisierung am 18.04. : http://www.e-bikeinfo.de/e-bike-news/hel...elecs-1204
Danach wäre mit einem Fahrradhelm der Tragepflicht genüge getan.
Also Fakten sind hier noch nicht geschaffen, weiterhin Grauzone.
LG und allzeit unfallfreie Fahrt wünscht der
Mofafahrer
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10-06-2018, 18:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-06-2018, 18:40 von Christtcwhm.)
Mal im Ernst, versteht mich nicht falsch, aber ich komme mir hier manchmal vor, als würden Bots hier Beiträge generieren, um eine eigentlich fast unnötige Diskussion loszuschlagen...
Wenn es mich konkret betreffen würde, dann würde ich mir doch "einfach" einmal die Rechtsverordnungen, Gesetze what ever zu Gemüte führen.
Bei dem Bike ist es doch ganz einfach: Lt. COC ist die Zulassung nach L1e-A gegeben, sprich man zieht sich die Verordnung und schaut rein.
Was andere Internetseiten wie e-bike-info und co. schreiben ist doch nichts Wert. Das sind ja jetzt keine offiziellen Seiten...das sind normale Leute, die genauso wenig Ahnung haben. Im schlimmsten Fall noch eigene Interessen verfolgen. Mal ins Impressum geschaut?
Aktuell ist es so: Das Teil gilt als Kleinkraftrad (früher "Mofa").
Es ist uns älteren Usern somit ziemlich klar, was Sache ist.
z.b. müssen Mofa-Fahrer von je her mit Motorradhelm "schwitzen"...hab das als Teenie auch jahrelang gemacht und überlebt.
Safety First...
Fakt ist auch, dass es verschiedene Interessengruppen gibt, die die Regierung zur Lockerung der Gesetze bewegen möchten.
Um z.b. medialen Druck aufzubauen, werden auf etlichen Internetseiten angebliche Fakten geschrieben, die aber mit der momentanen Rechtslage einfach nichts zu tun haben.
Da werden dann zudem noch irgendwelche Fachanwälte konsultiert, die dann die Verordnungen so interpretieren/verdrehen, wie es der Auftraggeber gerne möchte....
(10-06-2018, 17:38)420230 schrieb: Hallo zusammen,
zum Thema Helmpflicht habe ich nun lange gelesen und folgendes gefunden, letzte Aktualisierung am 18.04. : http://www.e-bikeinfo.de/e-bike-news/hel...elecs-1204
Danach wäre mit einem Fahrradhelm der Tragepflicht genüge getan.
Also Fakten sind hier noch nicht geschaffen, weiterhin Grauzone.
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Ja, 18.4....2 0 1 2!!!
LG
Christian
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Hallo an alle Besitzer,
habe das hier https://electricbikereview.com/forum/thr...ore.13472/ gerade im Netz gefunden...
Evtl. ja interessant für den einen oder anderen
LG
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10-06-2018, 19:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-06-2018, 19:59 von Honeypie.)
(10-06-2018, 18:38)Christtcwhm schrieb: Mal im Ernst, versteht mich nicht falsch, aber ich komme mir hier manchmal vor, als würden Bots hier Beiträge generieren, um eine eigentlich fast unnötige Diskussion loszuschlagen...
Wenn es mich konkret betreffen würde, dann würde ich mir doch "einfach" einmal die Rechtsverordnungen, Gesetze what ever zu Gemüte führen.
Bei dem Bike ist es doch ganz einfach: Lt. COC ist die Zulassung nach L1e-A gegeben, sprich man zieht sich die Verordnung und schaut rein.
Hallo Christtcwhm,
es geht hier meiner Meinung nach nicht um unnötige Diskussionen, da man Gesetze schlecht diskutieren kann, sondern um Fakenfindung. Jeder hier konkret Betroffene, wird bereits nach L1e-A gegoogelt haben, aber keine offiziellen Rechtsverordnungen hierzu gefunden haben. Selbst wenn man solche finden sollte, ist fraglich ob man diese als Laie auch verstehen kann.
Die bisher beste Seite hierzu hat für mich Chris gefunden:
https://www.forschungsinformationssystem...is/355098/
Ob diese verbindlich ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
Die drei Themen Motorradhelmpflicht, Radwege und „Vmax beim Treten“ für L1e-A Bikes sind für mich bisher noch nicht geklärt - dazu habe ich bisher zu viele unterschiedliche Infos erhalten.
Ich vermute dass das Thema „L1e-A Bikes“ hier im Forum erstmalig behandelt wird - insofern finde ich das einen wichtigen Thread.
Dass sich die RadRhino Besitzer hierzu kaum zu Wort melden, kann daran liegen, dass sie ihr neues Bike erst mal genießen - oder weil sie selbst die Bestimmungen nicht kennen.
Übrigens ich bin Privatmann und habe mit der Fahrradindustrie nix am Hut - auch bin ich kein Bot !
Ich bin lediglich noch unentschlossen ob es ein FT26, Yupik oder RadRhino werden soll - aber das hatte ich ja schon mehrfach geschrieben.
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Christtcwhm, das ist ja der Hammer mit der Jahreszahl- sorry, habe ich übersehen
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(10-06-2018, 19:39)Honeypie schrieb: (10-06-2018, 18:38)Christtcwhm schrieb: Mal im Ernst, versteht mich nicht falsch, aber ich komme mir hier manchmal vor, als würden Bots hier Beiträge generieren, um eine eigentlich fast unnötige Diskussion loszuschlagen...
Wenn es mich konkret betreffen würde, dann würde ich mir doch "einfach" einmal die Rechtsverordnungen, Gesetze what ever zu Gemüte führen.
Bei dem Bike ist es doch ganz einfach: Lt. COC ist die Zulassung nach L1e-A gegeben, sprich man zieht sich die Verordnung und schaut rein.
Hallo Christtcwhm,
es geht hier meiner Meinung nach nicht um unnötige Diskussionen, da man Gesetze schlecht diskutieren kann, sondern um Fakenfindung. Jeder hier konkret Betroffene, wird bereits nach L1e-A gegoogelt haben, aber keine offiziellen Rechtsverordnungen hierzu gefunden haben. Selbst wenn man solche finden sollte, ist fraglich ob man diese als Laie auch verstehen kann.
Die bisher beste Seite hierzu hat für mich Chris gefunden:
https://www.forschungsinformationssystem...is/355098/
Ob diese verbindlich ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
Die drei Themen Motorradhelmpflicht, Radwege und „Vmax beim Treten“ für L1e-A Bikes sind für mich bisher noch nicht geklärt - dazu habe ich bisher zu viele unterschiedliche Infos erhalten.
Ich vermute dass das Thema „L1e-A Bikes“ hier im Forum erstmalig behandelt wird - insofern finde ich das einen wichtigen Thread.
Dass sich die RadRhino Besitzer hierzu kaum zu Wort melden, kann daran liegen, dass sie ihr neues Bike erst mal genießen - oder weil sie selbst die Bestimmungen nicht kennen.
Übrigens ich bin Privatmann und habe mit der Fahrradindustrie nix am Hut - auch bin ich kein Bot !
Ich bin lediglich noch unentschlossen ob es ein FT26, Yupik oder RadRhino werden soll - aber das hatte ich ja schon mehrfach geschrieben.
Ja, da bin ich genau bei Dir: Faktenfindung.
Für mich wird ein Fakt erst verifiziert, wenn ich ihn "schwarz auf weiss" lese.
Klar, es gibt Dinge die nicht soo wichtig sind, dass man sich da reinkniet oder Dinge wo sich quasi "alle" einig sind.
OT:
Meine das Allgemein, nicht auf Dich bezogen: Ich finde es seltsam, dass junge Leute die mit dem Internet groß geworden sind, aber wenig Plan davon haben, wie man Fakten recherchiert.
Habe es mind. 1x Woche, dass ein Uni-Absolvent nicht weiss, dass die ersten paar Links meist bezahlte Anzeigen/Werbung sind. Oder, dass ein Link einfach angeklickt wird, ohne eine Zeile untendrunter einmal zu schauen, auf welche Seite man da überhaupt kommt. Die Angabe ist ja schon einmal ein Indiz, ob die Seite seriös ist, ob man da offizielle Infos erhält usw...
Zum Thema:
Gebe ich lediglich "L1e-a" ein, erscheint als Ergebnis auf den ersten beiden Seiten mehrmals so etwas ähnliches wie: Geregelt in Verordnung (EU) Nr. 168/2013.
Ergänze ich dann einfach l1e-a um 168/2013...schwupp-diwupp...
Bin mal probeweise auf den 2. Link mit der Verordnung als PDF:
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV%20n...1.2013.pdf
Dann bin ich bei meinem google chrome browser oben rechts auf die drei senkrechten Punkte und habe da auf "suchen" geklickt. Ins Suchfeld dann "L1e-A".
Dann hab ich mal überflogen, was mich da interessieren könnte...
Erste Erkenntnis: Definition: L1e-A = "Fahrrad mit Antriebssystem"
Weiter schmökern...hab ich einfach den "zurück"-Button gedrückt und dann den nächsten Link mit "Amtsblatt" angeklickt...
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/fil...7_2014.pdf
Es kostet natürlich ein wenig Beharrlichkeit, aber wenns mich doch interessiert...
Nebenbei:
§2 StVO:"
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen."
LG
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Hallo Christtcwhm,
vielen Dank da hast Du Dir ja richtig viel Arbeit gemacht.
Jetzt haben wir 2 PDF-Dateien mit ca. 70 bzw 110 Seiten.
Da wird bestimmt fast alles drinnen stehen, was wir schon immer zu dem Thema wissen wollten.
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