19-07-2018, 21:12
(19-07-2018, 18:26)Rocker63 schrieb:(19-07-2018, 15:08)Klaus1961 schrieb: Das das Rad eventuell erst bei 27,5 Km/h abregelt, liegt in der Toleranz und ist rechtlich unbedenklich. Strafrechtlich . Kann ich mir auch vorstellen. Aber auch das eine Versicherung versucht deshalb nicht zu zahlen....
Und dieses wohl auch dauerhaft, also auch nach einem Rückbau. Wobei letzteres noch strittig ist. Da gibts noch keine gerichtliche Entscheidung zu. Es ist wohl so, dass bei einigen Rädern Manipulationen im Controler abgespeichert werden. Wobei ich das auch nur gelesen habe. Das muss ich auch nochmal etwas erforschen. Wie gesagt, ich bin kein Techniker.
Das Display auf einen legalen Wert zurückzusetzen, rückzubauen, sollte eine Sache von wenigen Sekunden im Setup-Menü sein. Könnte ich mir vorstellen. Ob im Controller ein Permanentspeicher, der alle Änderungen lückenlos, unlöschbar dokumentiert, vorhanden ist, daran glaube ich jetzt nicht. Falls doch, wie will man mir nachweisen, dass ich das Tuning nicht ausschliesslich auf meinem Privatgrundstück ausprobiert habe? Dann müsste sich ein Ordnungshüter schon mit einem Stuhl vor unser Gartentor setzen, mitschreiben wann ich das Grundstück mit dem Radl verlassen habe und zeitlich mit den Controllerdaten abgleichen. Ob ich mit dem getunten Bike tatsächlich auch auf öffentlichen Strassen gefahren sein könnte. Ich könnte das Radl ja auch wegen eines Defektes zum Händler geschoben haben. Allein, dass z.B. Vmax 35 km/h im Setup-Menü steht ist kein Beweis dafür das diese Motorunterstützung auch genutzt wurde. Könnte ja auch einfach nur ein Tippfehler gewesen sein.
Klär mich als Anwalt auf, ob ich hier einen Gedankenfehler habe.
Beste Grüße
Gerhard
Gerhard