(19-07-2018, 10:00)Klaus1961 schrieb: Kommt es zu einem Schadensfall gibt es in der Regel eine Einzelfallentscheidung . Es wird geprüft ob das Tunen ursächlich für den Unfall verantwortlich ist.
Rempelt man mit dem Rad und Schrittgeschwindigkeit auf einem Parkplatz ein Auto an dürfte das die Haftpflicht regeln, da in diesem Fall das Unvermögen des Radlers und nicht das Tuning die Schadensursache ist.
Ich fürchte, das hat Rocker63 schon korrekt ausgedrückt. Falls das entsprechende Pedelec getunt ist und das herauskommen sollte, wird sich die Haftpflicht schlicht für nicht zuständig erklären, denn der Rempler ist ja mit einem Kraftfahrzeug und nicht mit einem Fahrrad passiert. Ob Tuning die Ursache war oder nicht, dürfte da nicht von Bedeutung sein.
Das getunte Mofa hat hingegen eine Versicherung, die immer einstehen muss (und den Fahrer dann evtl. bis zu irgendeinem Höchstbetrag in Regress nehmen wird). Kleine Rempler sind aber nicht das eigentliche Problem in diesem Kontext, das sind dauerhafte Personenschäden, die sehr, sehr teuer werden können. Da kann es dann um Haus und Hof gehen.
Die Abregelrampe ab 25 sehe ich (wie Sakrosankt) hingegen nicht so kritisch. Ich habe ja in gutem Glauben ein Pedelec gekauft und Tachos sind nicht geeicht. Sollen sich im Fall des Falles die Haftpflicht und der Verkäufer vor Gericht streiten, wer zuständig ist.
Gruß
Kolibri