e-Bike Nachrüstung: Haftung, Gefahr und Risiken
#11
All das (inklusive der Freigabe-Einholung für den Gepäckträger) gilt aber doch nur für Firmen, die die Konstruktion dann "in Verkehr bringen". Nicht für den Privatanwender... An mein Fahrrad oder Pedelec kann ich jeden Gepäckträger schrauben, den ich möchte. Und falls der sich schließlich als "unfallverursachend" erweisen sollte, wird meine Haftpflicht natürlich zahlen, wozu hätte ich sie denn sonst?

Im Nachbarforum gibt es im Wiki einen großen Artikel zum Thema "Rechtliches". Sinngemäßer Auszug: Privat hergestellte Pedelecs bedürfen keiner CE-Kennzeichnung, da sie nicht im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf den Markt gebracht werden. Und die EN 15194 ist, zumindest laut der Auskunft dort, bisher in Deutschland nicht gesetzlich verbindlich geregelt.

Gruß
Kolibri
kein Jurist
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RE: e-Bike Nachrüstung: Haftung, Gefahr und Risiken - von Kolibri - 04-03-2020, 17:58

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