19-07-2018, 18:26
(19-07-2018, 15:08)Klaus1961 schrieb: Das das Rad eventuell erst bei 27,5 Km/h abregelt, liegt in der Toleranz und ist rechtlich unbedenklich. Strafrechtlich . Kann ich mir auch vorstellen. Aber auch das eine Versicherung versucht deshalb nicht zu zahlen.
Nochmal zum Verständnis. Ein hier gekauftes und den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes 25 km/h Pedelec steht in allen rechtlichen Belangen einem stinknormalen Fahrrad gleich. Das bedeutet schlicht, dass mein Moscow, obwohl es bis 27,2 km/h unterstützt, als ganz normales Fahrrad gilt. Und da kann die Versicherung machen was sie will..... Sie muss zahlen. Dabei ist es auch egal, ob ich damit mit 50 km/h einen Berg runterkachel. Es ist und bleibt ein Fahrrad. Das ist auch gerichtlich bereits mehrfach bestätigt worden.
Wird dieses Pedelec jetzt, in welcher Form auch immer, dass die Geschwindigkei, bis zu der unterstützt wird, erhöht wird (z.b. durch Änderung der Radgröße)oder dass die Geschwindigkeit auch ohne treten erreicht wir ( z.b. Daumengas), getunt, dann verliert es die rechtliche Einordnung als Fahrrad und wird zu einem Kraftfahrzeug mit allen hieraus resultierenden Konsequenzen.
Und dieses wohl auch dauerhaft, also auch nach einem Rückbau. Wobei letzteres noch strittig ist. Da gibts noch keine gerichtliche Entscheidung zu. Es ist wohl so, dass bei einigen Rädern Manipulationen im Controler abgespeichert werden. Wobei ich das auch nur gelesen habe. Das muss ich auch nochmal etwas erforschen. Wie gesagt, ich bin kein Techniker.