Rechtliches
#11
Das das Rad eventuell erst bei 27,5 Km/h abregelt, liegt in der Toleranz und ist rechtlich unbedenklich. Strafrechtlich . Kann ich mir auch vorstellen. Aber auch das eine Versicherung versucht deshalb nicht zu zahlen.
#12
(19-07-2018, 14:24)Rocker63 schrieb: "@Rocker63 bist du jetzt "vom Fach" oder schreibst du irgend was zusammen...."

Ich hatte als Anwalt damit zu tun. Daher weiß ich was für Ärger drohen kann
...
Gut zu wissen, falls ich einmal anwaltlichen Rat brauchen sollte. Das ist ernsthaft gemeint.
Die rechtliche Seite ist eindeutig. Das sollte jeder wissen und weiß es auch. Aber der Kick, noch einmal ein paar km/h herausholen zu können...
Wenn ich z.B. die Höchstgeschwindigkeit hochsetzen könnte, dann würde ich sie auf Strecken nutzen, wo ich sicher sein kann, weitestgehend alleine unterwegs zu sein. Das Risiko eines Personenschadens würde sich dann nur auf meine eigene Person auswirken. Bei Strecken mit regem Fahrradverkehr und damit erhöhter Unfallgefahr für andere erübrigt sich das Thema sowieso. Dort schafft man nicht einmal die gesetzl. erlaubten 25 km/h wegen ständiger Rudelbildung vor einem. Meine Erfahrung.
In einer Großstadt mit erhöhter Polizeipräsenz würde ich mir ein Tuning eh sehr genau überlegen.
Beste Grüße
Gerhard

Bavarian Fox (Cruiser), NCM Aspen+

























#13
(19-07-2018, 15:08)Klaus1961 schrieb: Das das Rad eventuell erst bei 27,5 Km/h abregelt, liegt in der Toleranz und ist rechtlich unbedenklich. Strafrechtlich . Kann ich mir auch vorstellen. Aber auch das eine Versicherung versucht deshalb nicht zu zahlen. 

Nochmal zum Verständnis. Ein hier gekauftes und den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes 25 km/h Pedelec steht in allen rechtlichen Belangen einem stinknormalen Fahrrad gleich. Das bedeutet schlicht, dass mein Moscow, obwohl es bis 27,2 km/h unterstützt, als ganz normales Fahrrad gilt. Und da kann die Versicherung machen was sie will..... Sie muss zahlen. Dabei ist es auch egal, ob ich damit mit 50 km/h einen Berg runterkachel. Es ist und bleibt ein Fahrrad. Das ist auch gerichtlich bereits mehrfach bestätigt worden. 
Wird dieses Pedelec jetzt, in welcher Form auch immer, dass die Geschwindigkei, bis zu der unterstützt wird, erhöht wird (z.b. durch Änderung der Radgröße)oder dass die Geschwindigkeit auch ohne treten erreicht wir ( z.b. Daumengas), getunt, dann verliert es die rechtliche Einordnung als Fahrrad und wird zu einem Kraftfahrzeug mit allen hieraus resultierenden Konsequenzen. 
Und dieses wohl auch dauerhaft, also auch nach einem Rückbau. Wobei letzteres noch strittig ist. Da gibts noch keine gerichtliche Entscheidung zu. Es ist wohl so, dass bei einigen Rädern Manipulationen im Controler abgespeichert werden. Wobei ich das auch nur gelesen habe. Das muss ich auch nochmal etwas erforschen. Wie gesagt, ich bin kein Techniker.
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  • , Marius_Z, masterblaster
#14
hi,
ich empfehle jedem dem 25km/h zu wenig sind oder den Kick sucht oder dem der Controller zu langsam regelt so was in der Art  Knutsch


[Bild: 00_FED7_F5_424_F_4_A1_F_B232_FE35_FC57058_A.jpg]
Gruß aus Unterfranken, Klaus ?
#15
(19-07-2018, 18:26)Rocker63 schrieb:
(19-07-2018, 15:08)Klaus1961 schrieb: Das das Rad eventuell erst bei 27,5 Km/h abregelt, liegt in der Toleranz und ist rechtlich unbedenklich. Strafrechtlich . Kann ich mir auch vorstellen. Aber auch das eine Versicherung versucht deshalb nicht zu zahlen. 
...
Und dieses wohl auch dauerhaft, also auch nach einem Rückbau. Wobei letzteres noch strittig ist. Da gibts noch keine gerichtliche Entscheidung zu. Es ist wohl so, dass bei einigen Rädern Manipulationen im Controler abgespeichert werden. Wobei ich das auch nur gelesen habe. Das muss ich auch nochmal etwas erforschen. Wie gesagt, ich bin kein Techniker.

Das Display auf einen legalen Wert zurückzusetzen, rückzubauen, sollte eine Sache von wenigen Sekunden im Setup-Menü sein. Könnte ich mir vorstellen. Ob im Controller ein Permanentspeicher, der alle Änderungen lückenlos, unlöschbar dokumentiert, vorhanden ist, daran glaube ich jetzt nicht. Falls doch, wie will man mir nachweisen, dass ich das Tuning nicht ausschliesslich auf meinem Privatgrundstück ausprobiert habe? Dann müsste sich ein Ordnungshüter schon mit einem Stuhl vor unser Gartentor setzen, mitschreiben wann ich das Grundstück mit dem Radl verlassen habe und zeitlich mit den Controllerdaten abgleichen. Ob ich mit dem getunten Bike tatsächlich auch auf öffentlichen Strassen gefahren sein könnte. Ich könnte das Radl ja auch wegen eines Defektes zum Händler geschoben haben. Allein, dass z.B. Vmax 35 km/h im Setup-Menü steht ist kein Beweis dafür das diese Motorunterstützung auch genutzt wurde. Könnte ja auch einfach nur ein Tippfehler gewesen sein.
Klär mich als Anwalt auf, ob ich hier einen Gedankenfehler habe.
Beste Grüße
Gerhard

Bavarian Fox (Cruiser), NCM Aspen+

























#16
Da hast Du einen Gedankenfehler. Wenn 35 km/h im Setupmenue steht ist das Pedelec kein Fahrrad mehr sondern ein Kraftfahrzeug. Solange Du das nur auf deinem Privatgrundstück nutzt ist das egal. Aber sobald Du damit auf der Strasse oder sonstigen öffentl. Wegen fährst hast Du ein Problem. Und Ausreden wie Tipfehler o.ä. Helfen Dir auch nicht weiter. Das glaubt Dir keiner.
Und ob Du z.B.nach einem Unfall mit einem PKW und mehreren Knochenbrüchen noch in der Lage bist Dein getuntes Bike wieder zurückzubauen wage ich zu bezweifeln. So wars im Beispielsfall.
Aber wie gesagt, so lange nichts passiert und Du nicht erwischt wirst, ist das alles kein Problem. Wenn Du der Meinung bist das Risiko ist es wert, dann ist ok. Nur dann nicht nachher beschweren.
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  • gerhard23
#17
Moin.
Solange ich mit nem normalen Rad schneller auf grader Strecke bin als mit nem Pedelec,kann mich der Staat anne Füsse fassen.
Es gibt wichtigere Dinge als 25 oder 30kmh um die sich Papa Staat kümmern sollte.
Ja ich weiß,im Ernstfall nutzt das alles nichts.
Gruß
29er NCM Moscow+ strassentauglich mit Zubehör.
Ein Fahrrad ist erst dann schnell genug,wenn man morgens davorsteht und Angst hat das Schloss zu öffnen.
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  • gerhard23
#18
(19-07-2018, 18:26)Rocker63 schrieb: Nochmal zum Verständnis. Ein hier gekauftes und den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes 25 km/h Pedelec steht in allen rechtlichen Belangen einem stinknormalen Fahrrad gleich. Das bedeutet schlicht, dass mein Moscow, obwohl es bis 27,2 km/h unterstützt, als ganz normales Fahrrad gilt. Und da kann die Versicherung machen was sie will..... Sie muss zahlen. Dabei ist es auch egal, ob ich damit mit 50 km/h einen Berg runterkachel. Es ist und bleibt ein Fahrrad. Das ist auch gerichtlich bereits mehrfach bestätigt worden. 
Wird dieses Pedelec jetzt, in welcher Form auch immer, dass die Geschwindigkei, bis zu der unterstützt wird, erhöht wird (z.b. durch Änderung der Radgröße)oder dass die Geschwindigkeit auch ohne treten erreicht wir ( z.b. Daumengas), getunt, dann verliert es die rechtliche Einordnung als Fahrrad und wird zu einem Kraftfahrzeug mit allen hieraus resultierenden Konsequenzen. 
Und dieses wohl auch dauerhaft, also auch nach einem Rückbau. Wobei letzteres noch strittig ist. Da gibts noch keine gerichtliche Entscheidung zu. Es ist wohl so, dass bei einigen Rädern Manipulationen im Controler abgespeichert werden. Wobei ich das auch nur gelesen habe. Das muss ich auch nochmal etwas erforschen. Wie gesagt, ich bin kein Techniker.

Hi Rocker,
danke für Deine Beiträge. Wie sieht es aus Deiner Sicht aus, wenn man den Radumfang korriert, dass das Fahrrad auf die zugelassenen 25km/h kommt? Von Werk aus ist der Radumfang zu gross, bzw. mit weniger Luft und Gesamtgewicht geringer.
Danke vorab.
#19
(02-08-2019, 21:06)masterblaster schrieb: ...
Hi Rocker,
danke für Deine Beiträge. Wie sieht es aus Deiner Sicht aus, wenn man den Radumfang korriert, dass das Fahrrad auf die zugelassenen 25km/h kommt? Von Werk aus ist der Radumfang zu gross, bzw. mit weniger Luft und Gesamtgewicht geringer.
Danke vorab.

Ich bin zwar nicht @Rocker63 ...
Den Radumfang kannst Du nicht direkt korrigieren. Nur die Radgröße. Der Umfang bei gleicher Radgröße ist schon von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.
Selbst bei Schwalbe z.B. 27,5" differiert der Umfang zwischen der schmalsten Größe, 54x584, und der größten Breite 60x584 um 4,5cm. Unabhängig von der Abplattung wg. Gewicht und Luftdruck. Das L7B Display läßt nur zwei Einstellungen für den 27,5" zu. 27,5x2,0 entspricht einem nominalen Umfang von 2150mm, 27,5x2,25 hat 2215mm.

Bezogen auf den 27,5" würde ich die Einstellung nehmen, die näher an meinem gemessenen, tatsächlichen Umfang liegt. Die richtige Radgröße (27,5) hättest Du in beiden Fällen eingestellt.
Beste Grüße
Gerhard

Bavarian Fox (Cruiser), NCM Aspen+

























#20
Wie ist das dann bei unserem Fatty FT26 ? Da würde ja hier im Forum empfohlen die Randgröße auf 27,5" bzw. 28"  umzustellen, damit der Randumfang wegen der dicken Reifen passt ?
Das wäre ja dann auch Tuning durch Änderung der Reifengröße, weil ja 26" voreingestellt sind und zur Felgengröße passen ???
Wenn ein Gutachter da nach Unfall reinschaut sieht er es  ja dann auch gleich  Confused
Fett , fetter, Fantic Fat :-)
--------------------------------
Aktuell:  Fantic Fat Integra
 


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